Absicht?
Vierfacher Mord bleibt unbestraft
Bei den Verbrechen handelt es sich um einen der größten Kriminalfälle der slowakischen Geschichte. Der ukrainische Staatsbürger Volodomir Jegorov soll laut Anklageschrift seit 1996 an der Spitze einer 20-köpfigen Bande gestanden haben, die sich mit Autodiebstählen und Schutzgelderpressungen im großen Stil beschäftigte. 1998 soll Jegorov die Ermordung von vier abtrünnigen Bandenmitgliedern angeordnet haben. Nach seiner Freilassung wird der Hauptverdächtige vermutlich das Land verlassen und sich damit für immer der slowakischen Justiz entziehen.
Im Kampf gegen das organisierte Verbrechen hatte die Slowakei 2005 ein Spezialgericht eingeführt. Nun sind sich die Juristen nicht einig, ob die Anklage nach aktueller oder nach der zur Tatzeit gültigen Rechtslage erfolgen müsse. Das Regionalgericht Bratislava, bei dem die Staatsanwaltschaft ihre Anklage eingebracht hat, fühlt sich nicht zuständig und will den Fall an das Spezialgericht abgeben.
Absichtliche Untätigkeit?
Ähnliche Kompetenzkonflikte führten schon in der Vergangenheit dazu, dass Schwerverbrecher trotz drückender Beweislage straffrei blieben. Der Justiz wurde deshalb mehrfach vorgeworfen, aus Angst vor Racheakten von Mafiosi absichtlich untätig zu bleiben. Außerdem wurde die Slowakische Republik mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil die Opfer von Straftaten wegen der Langsamkeit bzw. Untätigkeit von Gerichten nicht zu ihrem Recht gekommen waren.
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