Nach Protesten

Keine Kosten für Postkasten-Besitzer

Österreich
04.05.2006 12:50
Hausbesitzer müssen für die Errichtung der neuen Hausbrieffach-Anlagen nicht zahlen. Der Verfassungsgerichtshof hob am Donnerstag eine diesbezügliche Bestimmung im neuen Postgesetz als verfassungswidrig auf. Die Verpflichtung zur Errichtung der neuen Postkästen gilt ab sofort als aufgehoben. Damit ist auch der Stichtag 1. Juli 2006 obsolet, mit dem die Umrüstung hätte passiert sein sollen.

Die Höchstrichter begründen ihren Spruch damit, dass eine solche Verpflichtung einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstelle. Ein solcher sei nur dann gerechtfertigt, wenn die die Errichtung im öffentlichen Interesse gelegen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Der Verfassungsgerichtshof erklärt in seiner Entscheidung, dass die Errichtung der neuen Briefanlagen nicht in öffentlichem, sondern im Interesse der - teilweise miteinander konkurrierenden - Anbieter von Postdienstleistungen gelegen sei. "Der Eigentumseingriff ist daher nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig", heißt es in einer Mitteilung des Höchstgerichts.

Das Argument der Bundesregierung, wonach "Vorgaben" der EU eine solche Verpflichtung notwendig gemacht hätten, erachten die Höchstrichter als nicht stichhaltig. "Tatsächlich ist aus den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zwar ein Verbot der Diskriminierung einzelner Postunternehmungen zu entnehmen, aber keine Verpflichtung ableitbar, Postkästen auf Kosten der Hauseigentümer zu errichten."

Der Verfassungsgerichtshof entschied nach einer einer Beschwerde von Hausbesitzern, die sich durch das Postgesetz in ihrem durch die Verfassung garantierten Eigentumsrecht beschnitten sahen. Finanziell geht es um die Umrüstung von etwa 1,1 Millionen neuen Hausbriefkästen in Altbau- Wohnanlagen, die nach Schätzungen etwa 60 Millionen Euro kostet.

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