"Krone"-Ombudsfrau

1.300 Euro Schaden dank Gesetzeslücke

Ombudsfrau
06.12.2014 09:20
Weil sie ihr damaliger Dienstgeber ohne ihr Wissen rückwirkend angestellt hat, muss Renate E. der Krankenkasse 1.300 Euro Krankengeld zurückbezahlen. Die könnte sie zwar vom Dienstgeber zurückfordern, aber nur, wenn sie rechtzeitig von der Forderung erfahren hätte. Was dank einer Gesetzeslücke aber nicht der Fall war!

Von 2008 bis 2009 war Renate E. als freie Dienstnehmerin für eine Beraterfirma tätig. Im Jahr 2008 hat sie während eines Krankenstandes Krankengeld bezogen. 2011 wurde Frau E. von der Wiener Gebietskrankenkasse vorgeladen, um über ihre damalige Tätigkeit Auskunft zu geben. Was sie auch tat.

Erst im Mai 2012 flatterte dann eine Forderung über 1.300 Euro wegen des bezogenen Krankengeldes ins Haus. "Offensichtlich wurde ich von meinem damaligen Dienstgeber im Zuge einer Beitragsprüfung rückwirkend angestellt, wovon ich nichts wusste. Deshalb habe ich damals Krankengeld bezogen, obwohl ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung gehabt hätte", schildert die Wienerin.

Unterschiedliche Verjährungsfristen
Theoretisch könnte sie von ihrem damaligen Dienstgeber das Entgelt einfordern. Wenn da nicht die Diskrepanz zwischen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen wäre. So gilt für Arbeitnehmer eine dreijährige Verjährungsfrist bei der Entgelt-Rückforderung. Die Krankenkasse darf sich aber vier Jahre bei der Krankengeldrückforderung Zeit lassen. "Ich bin von meiner Anstellung erst Anfang 2012 informiert worden, ein halbes Jahr zu spät, um eine arbeitsrechtliche Forderung geltend machen zu können. Die unterschiedlichen Verjährungsfristen sollten nicht sein", prangert Frau E. an.

Sie hat versucht, gegen den Bescheid der Krankenkasse zu klagen, ist aber in allen Instanzen gescheitert. Diese Gesetzeslücke schreit nach Reparatur, meint die Ombudsfrau!

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