Prozess in Tirol

Junger Großdealer muss nach Rückfall ins Gefängnis

Tirol
26.08.2026 18:00

Ein erst 19-jähriger Tiroler handelte im großen Stil mit Cannabis, Kokain sowie Ecstasy – nicht zum ersten Mal kam er mit dem Gesetz in Konflikt. Sein rascher Rückfall und enorme Mengen hatten am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck eine unbedingte Gefängnisstrafe zur Folge. 

Für den Angeklagten sah es beim Prozess am Landesgericht schon anfangs nicht gut aus. Bereits einmal war er wegen eines Drogendelikts zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, davon musste er drei Monate absitzen. Wiederum drei Monate später wurde er im Mai rückfällig, stieg erneut in großem Stil in die Szene ein.

„Selbst drogenabhängig, seit ich 14 bin“
Er sei zu dieser Zeit drogenabhängig gewesen, wie schon „seit ich 14 bin“, sagte er vor Richter Andreas Fleckl und den Schöffen. Konsumiert habe er vor allem Kokain, Cannabis und viel Alkohol, führte er weiter aus. Dass er Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch LSD-Trips eingeführt und gehandelt habe, gab er zu.

25-fache Grenzmenge noch überschritten
Die Menge war dabei offenbar enorm. Der Staatsanwalt eruierte die „mehr als 25-fache Grenzmenge“. Auch die sichergestellte Geldsumme legte wohl groß angelegte Deals nahe. Man fand 50.000 Euro bei dem jungen Tiroler. Insgesamt befindet man sich bei diesem Delikt und diesen Mengen in der höchsten Strafandrohung – bis zu 15 Jahre!

Der Angeklagte vor Richter Andreas Fleckl beim Prozess.
Der Angeklagte vor Richter Andreas Fleckl beim Prozess.(Bild: Markus Stegmayr)

Der Schöffensenat hielt schließlich zwei Jahre und neun Monate sowie den Widerruf der sieben Monate bedingten Haft „schuld- und tatangemessen“. Mildernd sei dabei der Alter des Angeklagten sowie das reumütige Geständnis, sagte Fleckl.

Rückfall und Vorstrafen erhöhten Strafmaß
Erschwerend sei hingegen, dass es mehreren Vergehen gewesen seien, ein rascher Rückfall erfolgt sei sowie einschlägige Vorstrafen vorlägen. „An einem Widerruf führte jedenfalls kein Weg vorbei“, ergänzte Fleckl. Für den Angeklagten sei „Therapie statt Strafe“ jedenfalls nicht mehr möglich gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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