Billigere Lebensmittel, „Tier-Führscheine“, neue Flughafenregeln und teurere Packerl – mit 1. Juli treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft. Lesen Sie hier im Überblick, was sich für die Österreicherinnen und Österreicher damit ändert.
Die Liste der neuen Regelungen, die ab der zweiten Jahreshälfte gelten, ist lang. Die Österreicher können jetzt zumindest einzelne Produkte billiger im Supermarkt einkaufen, dafür werden aber Packerl von Temu, Shein & Co. teurer. Außerdem lockert der Flughafen Wien-Schwechat die Regelungen fürs Handgepäck. Strengere Regelungen gibt es dafür für Menschen, die Hunde oder exotische Tiere wie Papageien oder Schlangen halten wollen. Wenn sie Ersthalter sind, brauchen sie künftig einen „Tier-Führschein“.




Mit 1. Juli ist auch der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende in Kraft getreten. Rund 35 Millionen Euro werden jedes Jahr dafür zur Verfügung gestellt, unterstützt werden Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch einen Unterhaltsvorschuss bekommen.
Außerdem sollen Mieterinnen und Mieter ab jetzt genauere Informationen darüber bekommen, wie groß der Energiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen ist. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen soll künftig der Endenergiebedarf – also Heizenergie- und Haushaltsstrombedarf – angegeben werden.
Neue Regelungen in Wien
In der Bundeshauptstadt gelten ab 1. Juli ebenfalls neue Regelungen. Veranstalter von Zeltfesten & Co. müssen strengere Vorschriften beachten. Für die Wiener Autofahrer ändert sich ebenfalls etwas: Sie dürfen nur noch Parkscheine verwenden, die nach dem neuen Tarif gekauft wurden.
Die Österreicher können ab der zweiten Jahreshälfte also günstiger Lebensmittel einkaufen und mit mehr Flüssigkeiten im Handgepäck fliegen. Dafür sind die Regelungen für Tierhalter strenger – und Packerl teurer.
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