Wer in Österreich in der Grundversorgung ist, kann keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Das betrifft unter anderem Geflüchtete aus der Ukraine. Bisher galt bloß, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, um das Geld beziehen zu können.
Die alte Regelung ist mit Dienstag, 30. Juni, ausgelaufen. Die neue wird rückwirkend mit Anfang Juli gelten. Der entsprechende Gesetzestext ist derzeit in Begutachtung (noch bis zum 24. Juli) und soll im September vom National- und Bundesrat beschlossen werden. Das ist ein ungewöhnliches Prozedere.
Das Ende des Doppelbezugs betrifft alle Menschen, die in der Grundversorgung sind, darunter subsidiär Schutzberechtigte. Ausnahmen gibt es für Migrantinnen und Migranten, deren Kinder eine schwere Behinderung haben. Wer nicht in der Grundversorgung ist, muss laut dem Gesetz ebenfalls Ansprüche erfüllen, um Familienbeihilfe erhalten zu können. Dazu zählt, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes in Österreich liegt, und das Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt.
Dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, fällt als Voraussetzung für die Geldleistung hingegen weg. Darüber hinaus wird die Bezugsdauer an den Vertriebenenstatus geknüpft, womit die bisherige Befristung wegfällt.
Achrainer: „Integration nichts wert“
In Österreich sind aktuell ungefähr 30.000 Menschen aus der Ukraine am Arbeitsmarkt und voll versichert. Pro Monat kommen etwa 700 Personen nach, die im Regelfall einige Zeit in der Grundversorgung sind, bis sie entsprechende Sprachkenntnisse haben oder berufliche Qualifikationen nachweisen müssen.
Kritik kam am Mittwoch vom Leiter der Bundesbetreuungsagentur Andreas Achrainer. Er sagte im Ö1-„Morgenjournal“, dass man mit dem Vorhaben ein Zeichen setze, „dass uns Integration nichts wert ist“. Am Ende würden die Kinder „übrig bleiben“. Dabei bezog er sich darauf, dass die Eltern dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müssen, um Familienbeihilfe oder auch Kinderbetreuungsgeld zu bekommen.
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