Vorgaben fürs Parterre

Aufschrei im Dorf: „Massiver Eingriff in Eigentum“

Tirol
06.05.2026 07:00

Protest im 4200-Einwohner-Ort Kirchdorf (Tiroler Bezirk Kitzbühel): In Zentrumslagen wird für das Parterre nun eine gewerbliche Nutzung vorgeschrieben. Dieser Wunsch nach Belebung bringt Beschränkungen für private Besitzer mit sich. Bei der dürftigen Informationspolitik gab es erst jetzt eine Kehrtwende.

Christina Innerbichler (Sport Bergmann) und ihre Familie sind eine der etwa 40 Betroffenen in Kirchdorf, im Ortsteil Erpfendorf sind es zehn. „Im Sommer gehen wir in Pension. Die Fläche für private Zwecke zu nutzen, ist aufgrund der neuen Beschränkungen untersagt“, schildert sie.

Eine Vermietung sei nun die wahrscheinliche Variante – aber eigentlich gehe es um Prinzipielles: „Das ist ein massiver Eingriff in das Eigentum, auch eine Entwertung der Grundstücke.“ Und die Geschäftsfrau ergänzt: „Das Ganze wurde uns untergeschoben und offen kommuniziert wurde es nie, obwohl es das Raumordnungsgesetz vorsieht.“

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Das Ganze wurde uns untergeschoben, offen kommuniziert wurde es nie.

Christina Innerbichler

Motto „Ortsbelebung“ überzeugte Gemeinderat
Im Gemeinderat überzeugte diese Methode der „Ortsbelebung“ jedoch und bereits 2024 folgte eine erste „Sammeländerung der Widmungskategorien“, wie das Raumplanungsbüro es nannte. Etwa 20 Widmungen sind noch anhängig. Ausgangspunkt: Bei der Errichtung von Wohnraum sei vergessen worden, sich um den Ortskern mit Geschäften, Büros, Gastro usw. zu kümmern.

Betroffene befürchten Vorgaben, die künftige Nutzungen einschränken und wollen ein Umdenken.
Betroffene befürchten Vorgaben, die künftige Nutzungen einschränken und wollen ein Umdenken.(Bild: zVg)

Vorgaben bei Größe des Umbaus
Daher wurden die Erdgeschoße – auch jene von privaten Eigentümern – ins Visier genommen. Sie hätten eine „Standortgunst“ und müssen gewerblichen Zwecken vorbehalten sein. Eine bestehende Wohnung darf weiter genutzt werden, aber: Bauvorhaben dürfen den Bestand nur um 20 Prozent bzw. maximal 300 m³ vergrößern. Wie sieht das Land Tirol diesen gravierenden Eingriff? Der Schritt wird begrüßt – „und in der Raumordnung ist grundsätzlich eine Einschränkung der Privatautonomie gegeben“, heißt es aus der Abteilung.

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Strukturen im Ort zu erhalten ist unsere Kernaufgabe, andere Orte gingen dabei noch weiter.

Bürgermeister Gerhard Obermüller

Petition und Aufmarsch mit Plakaten vor Sitzung
Betroffene initiierten eine Petition, vor der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend marschierten sie mit Plakaten auf. Bürgermeister Gerhard Obermüller sicherte unter Punkt sieben „planerische und rechtliche Informationen“ zu und sagte vorab zur „Krone“: „Strukturen im Ort zu erhalten ist unsere Kernaufgabe, andere Orte gingen dabei noch weiter.“ Er betont jedenfalls, dass die ursprünglich genehmigte Wohnfläche im Erdgeschoß gesichert sei. Auch eine neue Wohneinheit mit separatem Eingang bleibe zulässig. Nachsatz: Die Kommunikation sei aber wohl unzureichend gewesen. 

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