Ein damals 13-jähriger Bursch soll einem Mädchen ein iPhone geschenkt haben, wollte es aber später doch wieder zurückhaben. Als sich das Mädchen weigerte, stahl er es von ihr. Warum eine Schenkung aber ohnehin ungültig gewesen wäre und welche Rolle der „Wurstsemmelparagraf“ dabei spielte, kam beim Prozess in Linz zum Tageslicht.
„Er hat mir das Handy geschenkt“, schilderte eine junge Linzerin dem Richter. „Sie hat mir das Handy in der Straßenbahn gestohlen“, behauptete hingegen der 15-jährige Angeklagte.
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