Zu viele Promille

Deutsche Brauerei ruft alkoholfreies Bier zurück

Wirtschaft
05.04.2026 21:44

Die bayrische Brauerei Gutmann ruft ihr alkoholfreies Hefeweizen zurück. Der Grund: Es könnte Alkohol enthalten. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit festgestellt. Was der Auslöser dafür ist, welche Biere betroffen sind und welche Risiken von den Flaschen ausgehen ...

Die Bierbrauer haben zurzeit kein Leichtes: Der Bierkonsum ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, die Branche kämpft mit sinkender Nachfrage. Nun kommt für die Brauerei Gutmann, mit Sitz im bayrischen Titting, 50 Kilometer nördlich von Ingolstadt, zusätzlicher Ärger hinzu – sie muss einen Teil ihres alkoholfreien Hefeweizens zurückrufen.

Der Grund dafür ist die mögliche Bildung von Alkohol durch die sogenannte Nachgärung. Durch die Nachgärung mit Hefe könne der zulässige Alkoholgehalt für alkoholfreie Biere überschritten werden, was bei einzelnen Flaschen vorkommen kann, wie das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit feststellte. Das kann wiederum ein Risiko für die Gesundheit darstellen und zu Verletzungen führen.

Flaschen können durch Druck zerbersten
Konkret könne die Nachgärung in den Flaschen einen erhöhten Druck aufbauen, der im schlimmsten Fall die Glasflaschen zerbersten lässt. Die Brauerei hat die betroffene Ware nun vorsorglich aus dem Verkauf nehmen lassen. Betroffen sei demnach sowohl das dunkle als auch das helle Gutmann-Hefeweizen in der 0,5-Liter-Flasche mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bis Ende September.

Welche Biere sind betroffen?

  • Helles alkoholfreies Weizen: alle Flaschen mit MHD bis einschließlich 25.09.2026, insbesondere die Charge MHD 19.07.2026
  • Dunkles alkoholfreies Weizen: alle Flaschen mit MHD bis einschließlich 25.09.2026, insbesondere die Charge MHD 12.07.2026

Die Brauerei bittet die Konsumenten auf seiner Webseite das Bier nicht zu trinken. Die Flaschen sollen kühl (unter 10 °C) und vor der Sonne geschützt und mit Vorsicht behandelt und transportiert werden. Diese können ungeöffnet im Handel zurückgegeben werden, der Kaufpreis werde dann rückerstattet. 

Betroffen sind mehrere Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Das Bier findet sich auch teilweise in speziellen Bierspezialitätenmärkten in Österreich. 

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