Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine Stärkung der Inklusions- und Sonderpädagogik vorgesehen. Nach Ostern sollen nun die Vorarbeiten für eine Reform starten. Die Regierung plant unter anderem einen Rechtsanspruch für Jugendliche mit Behinderungen auf zwei zusätzliche Schuljahre – das 11. und 12.
Für diese Maßnahme sind 25 Millionen Euro vorgesehen. Derzeit können Jugendliche, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung ein „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ (SPF) attestiert wird, nach dem zehnten Schuljahr zwar zwei zusätzliche Jahre anhängen, aber nur unter Voraussetzungen. So muss der Schulerhalter zustimmen und die Behörde einen Antrag bewilligen. Gerade Kinder mit Förderbedarf bräuchten mehr Zeit für Bildung, sagen Initiativen betroffener Familien.
Eine weitere Maßnahme ist eine „Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“. Schülerinnen und Schüler mit SFP können spezielles Lehrmaterial oder Lehrkräfte bekommen, auch anders unterrichtet werden als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Bei der Zuteilung gibt es bisher aber große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Nun sollen einheitliche Kriterien kommen.
Änderungen bei Ausbildung von Lehrkräften
Zudem plant die Dreier-Koalition Änderungen bei der Ausbildung des sonderpädagogischen Lehrpersonals. Seit 2015 gibt es in Österreich keine eigene Ausbildung für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mehr, stattdessen können sie einen entsprechenden Schwerpunkt wählen. In der Praxis entscheiden sich nur wenige dafür, vor allem angehende Lehrkräfte im Volksschulbereich. Es gibt bereits jetzt einen Personalmangel. Im Ministerratsprotokoll heißt es, dass ein verpflichtendes Modul der inklusiven Ausbildung das Ziel sei. Auch eine eigenständige Ausbildung wird wieder genannt. Ob diese kommen wird oder es doch bei einer Spezialisierung bleibt, war in der Koalition zuletzt noch in Diskussion.
Die Änderungen sollen im Schuljahr 2027/28 in Kraft treten. Mit der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention ist Österreich seit 2008 zum gemeinsamen Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen verpflichtet. Derzeit ist die Sonderschule als eigene Form für behinderte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in einigen Bundesländern aber wieder im Kommen. Künftig soll es für die Betroffenen leichter werden, quer durch alle Schulen zu wechseln und aufzusteigen.
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