Der Frauenanteil in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen erreichte 2025 einen Höchststand von 55,3 Prozent – mehr als jedes zweite vom Bund entsandte Aufsichtsratsmitglied ist also eine Frau. Im Vergleich zu 2024 ist das ein Plus von 2,3 Prozentpunkten. Für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen soll eine Frauenquote von 40 Prozent kommen. Dafür gab der Justizausschuss grünes Licht.
Der Bund war im Vorjahr laut einem am Mittwoch im Ministerrat behandelten Bericht an 49 Unternehmen mit 50 Prozent oder mehr beteiligt – und geht damit im Hinblick auf Gleichberechtigung mit gutem Beispiel voran. In Summe kommen diese auf 300 Aufsichtsratsmitglieder, 152 von ihnen sind weiblich.
Der Bund entsendete 2025 49 Personen, davon 28 Frauen. Insgesamt besetzt der Bund 246 Mandate, davon 136 Frauen. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) betonten in einer Aussendung, gemischte Teams würden bessere Entscheidungen treffen und Unternehmen erfolgreicher machen.
Im Vorjahr erhöhte die Regierung die Bundes-Frauenquote von 40 auf 50 Prozent. 39 von 49 Unternehmen erfüllen die Vorgabe, die in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden soll, bereits. Sieben Betriebe haben eine Bundes-Frauenanteil zwischen 25 und 49,99 Prozent, drei kommen nicht einmal auf 25 Prozent. Zahlen zu den Vorständen werden hingegen nicht erhoben, hieß es auf Anfrage aus dem Frauenministerium.
Frauenquote von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen
Einen Schritt weiter ist die Regierung beim Vorhaben, die Frauenquote für Aufsichtsräte in börsennotierten Gesellschaften in Österreich von 30 auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Umsetzung der „Women on Boards“-Richtlinie der EU ist am Dienstag im Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen worden. Auch für Männer kommt eine Mindestquote von 40 Prozent.
Zusätzlich soll der Aufsichtsrat quantitative Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung der Geschlechter unter Vorstandsmitgliedern festlegen können. Die neuen Vorgaben sollen ab 2027 für Wahlen und Entsendungen gelten, was Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) laut Parlamentskorrespondenz mit Planungssicherheit für Unternehmen begründete. Im Gesetzesentwurf war noch ein Inkrafttreten am 30. Juni 2026 vorgesehen.
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