Frist rückt näher

Energiewende stockt: Jetzt droht uns Ärger mit EU

Innenpolitik
13.02.2026 09:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Uhr tickt – doch beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt Österreich nur schleppend voran. Während die EU klare Vorgaben macht, fehlen hierzulande zentrale Beschlüsse. Nun wächst der Druck auf Bund und Länder, denn eine wichtige Frist rückt näher.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre deutlich mehr Tempo notwendig. Österreich ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien (RED III) im Verzug. Das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das die Richtlinie national umsetzen soll, lässt weiterhin auf sich warten.

Noch kein einziges Bundesland hat geliefert
Bis 21. Februar 2026 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten sogenannte Beschleunigungszonen für erneuerbare Energien ausweisen. In Österreich liegt diese Zuständigkeit bei den Bundesländern. Bislang hat jedoch keines der zuständigen Länder entsprechende Zonen in ausreichendem Maß festgelegt.

Kärnten hat zwar eine Zonierung beschlossen, doch die geplanten Kapazitäten dürften nicht ausreichen, um die vom Bund vorgesehenen Ziele zu erreichen. Salzburg wiederum beschränkt sich auf Photovoltaik und verzichtet gänzlich auf Windkraft-Beschleunigungszonen. In den übrigen Bundesländern fehlen entsprechende Beschlüsse bisher.

Die Infografik zeigt die Entwicklung der Windkraft in Österreich bis Ende 2025. Es gibt 1.447 Windkraftanlagen, davon stehen die meisten in Niederösterreich mit 830 und im Burgenland mit 446. Die installierte Leistung steigt von 79 Megawatt im Jahr 2000 auf 4.221 Megawatt im Jahr 2025 und soll laut Prognose 2026 auf 4.472 Megawatt wachsen. Quelle: IG Windkraft.

Umsetzung hätte schon 2025 erfolgen müssen
Auf Bundesebene befindet sich das EABG derzeit in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern ÖVP, SPÖ und NEOS. Laut Wirtschaftsministerium soll ein neuer Vorschlag „in den nächsten Wochen“ in den Ministerrat eingebracht werden. Eine Begutachtung eines ersten Entwurfs hatte es bereits im vergangenen Herbst gegeben.

Österreich hätte die EU-Richtlinie allerdings bereits 2025 auf nationaler Ebene umsetzen müssen. Damit droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Ziel sei es, ein solches Verfahren zu vermeiden und auf eine fristgerechte Umsetzung durch die Länder zu setzen, teilte das Wirtschaftsministerium der APA mit. Parallel dazu befinde man sich in Abstimmung mit der EU-Kommission.

Regierung auf Mithilfe der Opposition angewiesen
Auch im eigenen Regierungsprogramm liegt die Dreier-Koalition hinter dem Zeitplan: Demnach hätten das EABG, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) bereits vor dem Sommer 2025 beschlossen werden sollen.

Für den Beschluss des EABG ist – wie auch für die anderen Energiegesetze – eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. Die Regierung ist daher auf die Stimmen der Grünen oder der FPÖ angewiesen. Bereits die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen war an diesem Quorum gescheitert, nachdem die SPÖ 2024 ihre Zustimmung verweigert hatte.

Bund komplett auf Länder angewiesen
Die Ausweisung der von der EU geforderten Beschleunigungszonen liegt hingegen ausschließlich in der Kompetenz der Bundesländer. Der Bund hat keine Möglichkeit, die Länder zur Einhaltung der Frist zu verpflichten. Das EABG soll laut Wirtschaftsministerium jedoch den rechtlichen Rahmen schaffen, „damit die Länder schneller und rechtssicher ausweisen können“.

Kritik kommt auch aus der Branche. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) bezeichnete die EU als „förderalismusblind“. Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren richte sich an den Bund – wenn die Bundesländer nicht liefern, hätten sie weniger zu befürchten als der Bund. Umso wichtiger sei ein starkes EABG, das den „Fleckerlteppich“ bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten auf ein gemeinsames Energieziel ausrichte.

Auch die Interessensvertretung der E-Wirtschaft, Oesterreichs Energie, fordert rasches Handeln. Dem Ausbau der Erneuerbaren müsse „endlich auch rechtlich jenes überragende öffentliche Interesse zuerkannt werden, das er für unsere Versorgungssicherheit und unsere Wirtschaft längst hat“, heißt es.

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