Salzburger bekam recht

Informationen nicht gegeben: Rüge für Behörde

Salzburg
13.02.2026 10:00

Ein Salzburger bat die Behörde durch das Informationsfreiheitsgesetz um statistische Daten aus dem Gastro-Bereich. Doch das Amt lehnte ab. Man habe die Infos nicht und müsste sie extra eruieren. Diese Ablehnung war aber rechtswidrig, stellte das Salzburger Landesverwaltungsgericht fest. 

Ein Salzburger interessierte sich für statistische Daten hinsichtlich der Kontrollen in Gastronomie-Unternehmen. Dabei wusste er auch: Mit September 2025 startete das neue Informationsfreiheitsgesetz. Damit werden Behörden verpflichtet, Bürgern per Antrag behördliche Informationen zu geben – beispielsweise zu Strafverfahren. Genau am 1. September stellte der Salzburger einen Antrag an die Bezirkshauptmannschaft in Zell am See: Mit vier Fragen wollte er zusammengefasst Informationen zu Betriebsschließungen und Hygiene-Kontrollen in Restaurants.

Ablehnung der Behörde war rechtswidrig
Die ablehnende Antwort der Behörde kam zwei Wochen später als Bescheid: Man habe die Informationen nicht, hieß es. „Diese könnten auch nicht automatisch ausgewertet werden und müssten erst gesondert erhoben sowie aufbereit werden.“ Dagegen ging der Salzburger mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht vor.

Mit Erfolg. „Die Nichtgewährung der Information durch die Behörde konnte nicht nachvollzogen werden.“ Das sei rechtswidrig und müsse „unverzüglich“ nachgeholt werden, heißt es in der Entscheidung samt Auftrag an das Amt.

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