Die Initiative „Omas gegen Rechts“ hat vor Gericht einen Etappensieg erzielt: Oberösterreichs FPÖ-Landeschef und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner darf die Gruppe nicht mehr mit einem alten Skandal rund um den Liedermacher Konstantin Wecker in Verbindung bringen. Eine einstweilige Verfügung stoppte ein Facebook-Posting.
Die „Initiative Omas gegen Rechts“ hat gegen den oberösterreichischen FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hintergrund ist ein Facebook-Posting, das die Gruppe mit dem deutschen Liedermacher Konstantin Wecker und dessen früherer Beziehung zu einer Minderjährigen in Verbindung brachte.
Konkret trug der Beitrag den Titel „Beziehung mit Minderjähriger. Konstantin Wecker schrieb Danksagung an Omas gegen Rechts.“ Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen untersagte nun, den Namen der Initiative „ohne sachlichen Anlass mit dem Skandal um die Beziehung von Konstantin Wecker zu einer Minderjährigen in sozialen Medien oder anderen Medien zu nennen oder in Verbindung zu bringen“.
Haimbuchner kann die einstweilige Verfügung bekämpfen
Die Anwältin der „Omas gegen Rechts“, Maria Windhager, betonte, es sei wichtig, sich gegen solche Diffamierungen zur Wehr zu setzen. Der im Posting hergestellte Zusammenhang verletze Namensrecht und Ruf der Initiative.
Haimbuchner argumentierte laut Gerichtsdokument, nicht er, sondern die FPÖ Oberösterreich verantworte die Gestaltung der Facebook-Seite; er selbst kümmere sich um das politische Tagesgeschäft. Außerdem hätten sich die „Omas gegen Rechts“, deren Unterstützer Wecker ist, nicht zu dem Skandal geäußert.
Das Gericht folgte dieser Linie nicht: Auf dem Facebook-Profil würden Beiträge im Namen Haimbuchners veröffentlicht. Für Betrachter sei daher naheliegend, dass diese zumindest seine Überzeugungen widerspiegeln. Der gezogene Zusammenhang sei unzulässig.
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