Bewaffneter 61-Jähriger war von einem Beamten mit zwei Schüssen kampfunfähig gemacht worden. Der psychisch angeschlagene Mühlviertler soll es darauf angelegt haben, von einem Polizisten getötet zu werden. Die Staatsanwaltschaft ist nun überzeugt, dass der Waffengebrauch gerechtfertigt war. Sie stellte die Ermittlungen gegen den Schützen ein.
Ein dramatischer Hilferuf einer Frau hatte die Polizei am 11. September 2025 in Rohrbach ereilt. Die Mühlviertlerin schilderte damals glaubhaft, dass ein Bekannter vor ihren Augen mit einem geladenen Revolver hantiert habe. Der Mann habe einen Suizid angedroht, auch von einem Massaker sei die Rede gewesen. Polizisten hefteten sich auf die Fersen des psychisch angeschlagenen 61-Jährigen.
Straßensperre durchbrochen
Dieser durchbrach zwar eine Straßensperre, doch sein Wagen blieb dann in einer Wiese bei Märzing stecken. Als Beamte den Mann ansprachen, drehte er sich um und zielte mit der Waffe auf einen Polizisten.
Dessen Aufforderung, den Revolver sofortwegzulegen, soll der Mann aber ignoriert haben. Der Polizist schoss dem Droher in den Unterarm, doch auch das stoppte den 61-Jährigen nicht. Er zielte offenbar weiter auf den Beamten. Daher feuerte dieser ein zweites Mal und traf den Mühlviertler im Bauchbereich. Er schwebte in Lebensgefahr.
Verdacht der schweren Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft ermittelte schließlich nicht nur gegen den 61-Jährigen wegen gefährlicher Drohung und Widerstands gegen die Staatsgewalt (Prozess ist am 5. März), sondern auch gegen den Rohrbacher Polizisten (45) wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten konnte nun aber eingestellt werden. „Es war eine Notsituation – die Schüsse daher gerechtfertigt“, bestätigt Florian Roitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz.
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