Das Informationsfreiheitsgesetz ist erst drei Monate jung. Doch in Kärnten hat es dazu bereits das erste Gerichtsverfahren gegeben, weil einem Bürger Auskünfte in einer Wörtherseegemeinde verweigert worden seien. Jetzt gibt es sogar schon das erste Urteil dazu – und das zeigt, wo es noch große Lücken gibt!
100 Jahre lang galt in Österreich das Amtsgeheimnis, hinter dem sich jede Behörde bequem verschanzen konnte, wenn sie keine Fragen beantworten wollte. Mit dem 1. September sollte das neue IFG – das Informationsfreiheitsgesetz – die große Wende bringen: Weg mit dem Amtsschimmel, her mit Transparenz und Bürgernähe.
Aber wie schaut die Praxis aus? Auf welche Informationen haben Bürger wirklich den Anspruch? Und wer ist zuständig, wenn ihre Anfrage abgeschmettert wird? In Kärnten hat ein Bürger und FP-Ortsvorstand bereits die Probe aufs Exempel gemacht und seine Wörthersee-Gemeinde geklagt, weil sein Auskunftsbegehren abgelehnt wurde. Die erste Gerichtsentscheidung dazu wirft ihrerseits viele Fragen auf.

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