Nachdem Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro seine Fußfessel mit einem Lötkolben beschädigt hat, hat er seine Tat zunächst mit „Neugier“ begründet. Als der 70-Jährige nun erneut Hausarrest beantragt, ändert er seine Strategie: Er will nun Halluzinationen gehabt haben.
Bolsonaro beantragte beim Obersten Gerichtshof erneut Hausarrest aus gesundheitlichen Gründen. Er war Samstagfrüh wegen mutmaßlicher Fluchtgefahr festgenommen worden, nachdem seine elektronische Fußfessel eine mögliche Manipulation gemeldet hatte.
In einem später vom Gericht veröffentlichten Video gab er zu, mit einem Lötkolben an dem Gerät gearbeitet zu haben – „aus Neugier“, wie Bolsonaro sagte. Aufnahmen zeigen ein angeschmortes Kunststoffgehäuse der Fußfessel. Das Gerät ist einer Beamtin zufolge jedoch „offenbar intakt“ geblieben.
In diesem Beitrag ist die beschädigte Fußfessel zu sehen:
Nach Darstellung der Anwälte habe Bolsonaro zwar einen Lötkolben an das Gerät gehalten, es aber nicht abnehmen wollen. Bei seiner Anhörung sagte Bolsonaro, er habe „eine Halluzination gehabt, dass die Fußfessel abgehört werde, und er daher versucht habe, die Abdeckung zu öffnen“.
Laut Anwälten durch Medikamente „verwirrt“
Laut seinen Anwälten, die sich auf einen ärztlichen Bericht der ihn betreuenden Fachkräfte stützen, sei Bolsonaro durch die Wechselwirkung mehrerer von ihm eingenommenen Medikamente „verwirrt“ gewesen. Deren Kombination könne unter anderem zu Desorientierung und Halluzinationen führen, hieß es. Der 70-Jährige leidet seinen Verteidigern zufolge unter anderem unter Lungeninfektionen, Gastritis, Hautkrebs, anhaltenden Schluckauf-Krisen sowie Komplikationen nach einem Attentat im Wahlkampf 2018.
Die Präventivhaft war vom Obersten Richter Alexandre de Moraes angeordnet worden. Als Gründe nannte er unter anderem die Beschädigung des Überwachungsgeräts und eine Mahnwache vor Bolsonaros Haus, zu der dessen Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, aufgerufen hatte. Ein mögliches Chaos hätte die Kontrolle des Hausarrests erschweren und eine Flucht erleichtern können, urteilte der Richter. Bolsonaro war zuletzt wegen Verstößen gegen gerichtliche Auflagen im Hausarrest. Bereits am Freitag hatte seine Verteidigung beantragt, ihn im Fall des versuchten Staatsstreichs aus gesundheitlichen Gründen weiter im Hausarrest zu belassen. Der Oberste Gerichtshof lehnte den Antrag ab.
Die aktuelle Präventivhaft ist nicht Teil der Vollstreckung dieser Strafe, für die er im September zu über 27 Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit einer Vollstreckung wurde zuletzt kommende Woche gerechnet. Ob es nach den Ereignissen vom Wochenende so erfolgt, ist unklar.
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