Kessler-Zwillinge tot

„Bulle von Tölz“-Star heizt Sterbehilfedebatte an

Adabei
20.11.2025 16:54

Der selbst gewählte Tod der legendären Show-Zwillinge Alice und Ellen Kessler bewegt und schockiert im deutschsprachigen Raum gleichermaßen. Nun heizt die Schauspielerin Katerina Jacob (67), bekannt aus der Kultserie „Der Bulle von Tölz“, die Diskussion um assistierten Suizid mit einem sehr emotionalen Statement zusätzlich an. 

Der Tod der Kessler-Zwillinge hat eine Diskussion über selbstbestimmtes Sterben in Gang gebracht. Die berühmten Schwestern hatten zuvor auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben in Berlin (DGHS) von ihrer Schweigepflicht entbunden: „Alice und Ellen Kessler haben uns explizit die Erlaubnis gegeben, dass wir darüber sprechen dürfen, sonst würden wir das nicht tun. Normalerweise äußern wir uns nicht zur Identität der Menschen, die bei uns Hilfe suchen“, betonte Wega Wetzel, DGHS-Sprecherin gegenüber der „Berliner Zeitung“.

Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen starben gemeinsam. Damit erfüllte sich ihr letzter Wunsch, ...
Die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen starben gemeinsam. Damit erfüllte sich ihr letzter Wunsch, im Alter nicht auf Hilfe angewiesen zu sein.(Bild: APA/dpa/Ursula DŸren)

Auch Katerina Jacob will selbstbestimmt sterben
Nun äußerte sich auch TV-Star Katerina Jacob (67) zu dieser Entscheidung. Die gebürtige Münchnerin, die durch ihre Rolle als resolute Kommissarin Sabrina Lorenz in der Kultserie „Der Bulle von Tölz“ (mit Ottfried Fischer) bekannt wurde, verriet, dass sie ebenfalls selbstbestimmt sterben wolle.

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Meinen allergrößten Respekt für die Kessler-Zwillinge.

Schauspielerin Katerina Jacob (67)

Leidensweg der Mutter als Auslöser für Entscheidung
„Meinen allergrößten Respekt für die Kessler-Zwillinge“, erklärte die 67-Jährige gegenüber der „Abendzeitung München“. Sie weiß aus eigener schmerzhafter Erfahrung, was es bedeutet, wenn dieser Weg verwehrt bleibt. Ihre Mutter, Schauspielerin Ellen Schwiers (2019 im Alter von 88 Jahren gestorben), litt in ihren letzten Lebensjahren unter unerträglichen Schmerzen. „Meine Mutter hatte die Anmeldung bei der DGHS verpasst – leider. So blieb ihr nur Sterbefasten“, sagte Jacob weiter. Sterbehilfe hätte sich ihre Mutter zwar gewünscht, doch dafür hätte sie in die Schweiz fahren müssen. 

Der selbst gewählte Tod der Kessler-Zwillinge bewegt Schauspielerin Katerina Jacob zutiefst. ...
Der selbst gewählte Tod der Kessler-Zwillinge bewegt Schauspielerin Katerina Jacob zutiefst. Ihrer eigenen Mutter blieb dieser Weg verwehrt. Das soll ihr nicht passieren.(Bild: Hein Hartmann / Action Press / picturedesk.com)

Katerina Jacob hat für sich nun eine Entscheidung getroffen: Sie möchte nicht den Leidensweg ihrer Mutter gehen. „Ich habe daher meine DGHS-Mitgliedschaft beantragt“, so die Schauspielerin.

Auch andere Prominente beschäftigt das Thema
Wenige Tage vor dem Tod der Kessler-Schwestern sprach die deutsche Moderatorin Ina Müller in der Talkshow „3nach9“ über Sterbehilfe gesprochen. Sie wolle auch dem Verein für Sterbehilfe betreten. Müller habe schon „immer sehr gestört, dass wir in Deutschland das Recht haben, im Leben zu machen, was wir wollen, aber wir haben nicht das Recht zu sterben, wie und wann wir wollen.“

Ex-Minister befürwortet assistierten Suizid
Deutschlands Ex-Gesundheitsminister (SPD) Karl Lauterbach ist ein „klarer Befürworter des assistierten Suizids“, fordert aber strengere gesetzliche Regeln: Die „psychische, uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit und die Abwesenheit aller kommerziellen Interessen müssen sichergestellt sein“, so Lauterbach gegenüber der „Zeit“. „Nur unter diesen Umständen kann verhindert werden, dass sich hier Menschen das Leben nehmen, die dies unter anderem Umständen nicht gemacht hätten.“

Schon 480 Verfügungen
Sterbehilfe in Österreich
  • 2022 trat das Sterbeverfügungsgesetz in Österreich in Kraft. Bis September 2024 gab es knapp 480 Sterbeverfügungen.
  • An rund 360 Menschen wurden Medikamente für den assistierten Suizid ausgegeben; davon brachten an die 50 Personen ihre Präparate wieder zurück.
  • Mit Stand 1. September 2024 wies die Statistik 181 nachgewiesene assistierte Suizide auf.
Begleitung & Co.
Begriffserklärungen
  • Sterbehilfe: Sammelbegriff verschiedener Formen von Hilfe zum bzw. beim Sterben
  • Sterbebegleitung: „Hilfe beim Sterben“, meint jede medizinische und mitmenschliche Betreuung und Unterstützung Sterbender ohne lebensverkürzende Wirkung.
  • Direkte aktive Sterbehilfe auf ausdrückliches Verlangen: Der Sterbewillige fordert Dritte auf, sein Leben zu beenden, z.B. durch Injektion eines letalen Medikaments. Diese Tötung auf Verlangen ist zumeist verboten, nur z.B. in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Kanada unter eng umschriebenen Bedingungen erlaubt – und zwar nur Ärzten.
  • Indirekte aktive Sterbehilfe: Dem Patienten werden Medikamente zur Linderung von Leiden verabreicht, die als unbeabsichtigte, aber nicht vermeidbare Nebenwirkung die Lebensdauer vermindern bzw. den Eintritt des Todes beschleunigen können. Beispiel: Palliative Behandlung von Krebspatienten im Endstadium. Diese Form der Sterbehilfe ist in der Regel gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und ist somit auch kein Delikt, das geahndet werden könnte. Es wird weltweit praktiziert; in Österreich ist es in § 49a ÄrzteG („Beistand für Sterbende“) normiert.
  • Suizidhilfe: „Hilfe zur Selbsttötung“, hierbei liegt die Tatherrschaft über das Geschehen beim Sterbewilligen selbst, er entscheidet über sein Lebensende, führt den letzten Akt auch selbst aus. In der Schweiz erlaubt – nur ohne selbstsüchtige Beweggründe, in Österreich mittlerweile in engen Grenzen zulässig.
  • Suizidbegleitung: „Freitodbegleitung“, Mischung aus Suizidhilfe und Sterbebegleitung. Der Sterbewillige nimmt nach sorgfältiger Abklärung gemeinsam mit einem Verein, der Suizidhilfe anbietet, und nach Ausschluss von Therapie-Alternativen einen gut vorbereiteten, wohlüberlegten Suizid möglichst bei sich zu Hause vor. Dabei wird er ärztlich/medizinisch betreut und von Familie und Freunden begleitet. Das Modell kommt bekannten Schweizer Organisationen wie z.B. Dignitas oder Exit am nächsten.

Sterbehilfe: So weit darf man in Österreich gehen
Wie sieht es in Österreich aus? Das neue Sterbeverfügungsgesetz gilt hierzulande seit 1. Jänner 2022 und regelt die rechtlichen Voraussetzungen für einen assistierten Suizid. Den einen geht es zu weit, für die anderen ist es nach wie vor voller Hürden.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizidgedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.
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