Der frühere Formel-1-Pilot Felipe Massa kann seinen Kampf um den verlorenen Weltmeister-Titel 2008 vor Gericht fortsetzen.
Wie der High Court in London am Donnerstag entschied, wird die Klage des 44 Jahre alten Brasilianers gegen den Automobil-Weltverband (FIA), den WM-Rechteinhaber Formula One Management (FOM) und den früheren Eigentümer Bernie Ecclestone zugelassen. Neben dem Titel geht es auch um mindestens 75 Millionen Euro für entgangenes Preisgeld und Werbeeinnahmen.
Massa hatte die Klage im März 2024 eingereicht. Hintergrund ist das sogenannte „Crashgate“. Dabei geht es um die Vorkommnisse rund um das Singapur-Rennen 2008. Auf dem engen Stadtkurs krachte damals der Brasilianer Nelson Piquet junior mit seinem Renault absichtlich in die Leitplanken. Der Unfall und die anschließende Safety-Car-Phase ermöglichten dessen damaligem Teamkollegen Fernando Alonso den Sieg, nachdem Ferrari-Pilot Massa lange geführt hatte.
Beschuldigte weisen Vorwürfe zurück
Am Saisonende gewann der Engländer Lewis Hamilton den WM-Titel mit einem Punkt Vorsprung auf Massa. Der Brasilianer vertritt die Ansicht, ohne das „Crashgate“ wäre er Weltmeister geworden. Wie sich später herausstellte, hatten Flavio Briatore, damals Teamchef von Renault, und Pat Symonds, damals Technikchef, den Crash im viertletzten Saisonrennen angeordnet. Beide wurden gesperrt – und später wieder begnadigt. Nach Ansicht von Massa war die Kollision von Piquet jr. nicht sofort untersucht worden, womit der Weltverband gegen seine eigenen Regeln verstoßen habe.
Die FIA, FOM und Ecclestone weisen alle Vorwürfe zurück. Zuletzt hatten sie die Abweisung der Klage beantragt, mit der Begründung, Massa habe in Singapur eine schlechte Leistung gezeigt und die Klage sei zu spät eingereicht worden. Richter Robert Jay erklärte nun, dass Massa zwar keine realistische Aussicht habe, eine Pflichtverletzung der FIA ihm gegenüber nachzuweisen. Aber „er hat durchaus realistische Aussicht, im Prozess alle Bestandteile seiner Verschwörung zu unrechtmäßigen Mitteln zu beweisen. Die gleiche Analyse gilt für den Vorwurf der Anstiftung.“
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