Energieexperte:

„Das Billig-Stromgesetz verdient den Namen nicht“

Wirtschaft
18.11.2025 18:17

Energieexperte und Burgenland-Energie-Vorstand Stephan Sharma zum neuen Gesetzesvorschlag und warum dadurch Strom im nächsten Jahr nicht billiger wird.

Die Bundesregierung hat einen neuen Vorschlag für das Strommarktgesetz, das nun plötzlich Günstiger-Strom-Gesetz heißt, vorgelegt. Nun wird darüber im Parlament diskutiert, braucht man doch zur Umsetzung eine Zweidrittelmehrheit. Experte und Burgenland-Energie-Vorstand Stephan Sharma kritisiert den Entwurf, es würden sich darin etwa keine Vorschläge finden, die den Strompreis senken.

„Krone“: Herr Sharma, das Gesetz wird als Günstiger-Strom-Gesetz präsentiert. Wird der Strom für Haushalte 2026 wirklich günstiger?
Stephan Sharma: Aus meiner Sicht nein. Im aktuellen Entwurf ist keine echte Strompreissenkung erkennbar. Der Bund beeinflusst zwei Drittel der Stromrechnung – Netzkosten sowie Steuern und Abgaben – und genau diese wurden in den letzten zwei Jahren deutlich erhöht. Während die Energiepreise selbst sinken, sehe ich im Gesetz keine einzige konkrete Maßnahme, die den bundesbedingten Teil der Rechnung 2026 reduziert.

Reichen sinkende Marktpreise nicht aus?
Nein, denn der Energieteil ist nur ein Drittel der Rechnung. Die beiden anderen Teile hat der Gesetzgeber in der Hand – und sie steigen. Wenn man Entlastung will, müsste man dort ansetzen und Erhöhungen bei Netzkosten und Abgaben stoppen oder zurücknehmen. Die fallenden Energiepreise durch die Lieferanten kommen unten bei der Rechnung durch die Erhöhung der Bundesabgaben nicht beim Kunden an.

Energieexperte und Burgenland-Energie-Vorstand Stephan Sharma
Energieexperte und Burgenland-Energie-Vorstand Stephan Sharma(Bild: P. Huber)

Sie kritisieren mangelnde Transparenz. Was fehlt?
Eine einfache, verständliche Stromrechnung. Heute gibt es 21 Paragrafen, die eine Rechnung erfüllen muss. Sie ist für viele kaum nachvollziehbar. Wir schlagen eine gesetzlich verankerte Musterrechnung vor, ähnlich wie im Supermarkt: klar, vergleichbar und verständlich. Transparenz senkt automatisch Preise, weil Kunden die Optionen erkennen.

Was könnte noch unmittelbar die Preise senken?
Der Energiekrisenbeitrag bringt dem Bund jährlich rund 200 Millionen Euro – bezahlt von den Versorgern und letztlich von den Kunden. Diese Mittel fließen derzeit direkt ins Bundesbudget. Aus meiner Sicht wäre es logisch, dieses Geld zweckgebunden zur Senkung der Stromkosten einzusetzen. Damit könnte man sofort entlasten, statt nur Ankündigungen zu machen.

Welche Rolle können Energiegemeinschaften spielen?
Eine sehr große. Heute gibt es in Österreich schon über 3800 Energiegemeinschaften. Sie ermöglichen langfristig stabile, günstige Preise aus heimischer Produktion. Statt diese Chance zu stärken, schafft der Gesetzesentwurf aber neue Hürden und erschwert den Zugang.

Zumindest gibt es eine Ausnahme bei den Netzentgelten für private PV-Anlagen ...
Ja, dass für eine Einspeiseleistung von bis zu sieben kW keine Netzentgelte anfallen, ist positiv. Allerdings bleibt die neue Möglichkeit, dass Netzbetreiber Einspeisespitzen kappen können – auch bei Kleinanlagen. Das ist kontraproduktiv, denn wir sollten jede Kilowattstunde heimischer Erzeugung nutzen und nicht vernichten.

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