Beschwerde angekündigt

AfD verliert Markenrechte am Kürzel und Parteilogo

Außenpolitik
18.11.2025 14:38
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die AfD hat in einem Markenstreit eine Niederlage erlitten. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entschied, dass die AfD die Rechte am Parteilogo sowie am Namenskürzel verliert. Die Partei kündigte an, von ihrem Recht auf Beschwerde Gebrauch zu machen.

Im September 2023 hatte eine Berliner Anwaltskanzlei beim EU-Amt mit Sitz im ostspanischen Alicante einen Antrag auf Verfall der Markenrechte gestellt und damit ein sogenanntes Löschungsverfahren in Gang gesetzt.

Nur parteiinterne Nutzung
Die Begründung: Die Marke sei über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt worden. EUIPO gab dem Antrag nach über zwei Jahren statt. Die von der AfD vorgelegten Unterlagen belegten demnach nur eine parteiinterne Nutzung, jedoch keine kommerzielle Tätigkeit als Marke, erklärte die Behörde in ihrem Urteil.

Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt ...
Die AfD bestätigte zudem, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München Löschungsverfahren laufen, die voraussichtlich erst im nächsten Jahr entschieden werden.(Bild: EPA/FOCKE STRANGMANN)

Der Verlust der Markenrechte erschwert es der AfD, anderen die Nutzung des Logos oder des Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen, etwa auf T-Shirts oder Merchandise-Artikeln mit politischen Botschaften.

Die Partei will sich wehren
„Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden“, heißt es aus der Bundesgeschäftsstelle.

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