Jeder fünfte junge Mann wird als untauglich für den Grundwehrdienst eingestuft. Und wer die medizinische und psychologische Eignung hat, will vielleicht trotzdem nicht einrücken und auch keinen Zivildienst absolvieren. Ein Kärntner kämpfte sich bis zum Bundesverwaltungsgericht durch, weil er die Einberufung „existenzgefährdend“ fand.
Dieses Urteil passt zur aktuellen Debatte um die Verlängerung der Wehrpflicht – denn das Bundesverwaltungsgericht musste sich mit diversen Gründen für Untauglichkeit auseinandersetzen.
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