Zehn junge Männer haben Sex mit einer 12-Jährigen und werden freigesprochen. Die landesweite Empörung reicht bis hin zu Morddrohungen gegen den Richter. Von „Schandurteil“ und „falsch verstandener Toleranz“ war auch in höchsten Politikkreisen die Rede.
Die SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer will deshalb nun das Sexualstrafrecht ändern. Und am Donnerstag ging im Justizpalast die Richterschaft in die Offensive. Flankiert von den Rechtsprofessoren Robert Kert (Wirtschaftsuni Wien) und Meinhard Lukas (Linz).
Gefährliche Schnellschüsse
Man verweist auf die Korrektheit der Vorgehensweise, zeigt aber Verständnis für die Empörung. Aber bei Drohungen gegen Richter – vor allem in sozialen Medien – würden „alle Grenzen überschritten“, so Katharina Lehmayer, Präsidentin des Oberlandesgerichtshofs in Wien.
Sie appelliert an die Medien und an die Politik, bei derartigen Fällen keine Schnellschüsse zu fabrizieren. Gerichte müssten sich laut Kert an die „freie Beweiswürdigung halten und alle Argumente abwägen“ – und vor allem die grundlegende Unschuldsvermutung würdigen.
„Manche können es sich richten“
Auch die Causa August Wöginger war Thema der Veranstaltung. Hier ging es um Postenschacher. Der ÖVP-Klubobmann und Mitangeklagte kamen mit einer sogenannten Diversion davon. Das bedeutet: Das Gericht stimmt einer Zahlung des Beschuldigten zu. Dafür bleibt dieser ansonsten straffrei. Auch hier gab es große Aufregung. Tenor: „Manche können es sich richten und werden gegen Zahlung freigesprochen.“
Strafrechtsprofessor Kert: „Hier war es tatsächlich ein Grenzfall. Es hätte auch einen Schuldspruch geben können. Aber grundsätzlich gilt: Eine Diversion ist kein Freispruch. Es ist nicht nichts.“
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