Im Fall Anna

Staatsanwaltschaft bekämpft alle zehn Freisprüche

Gericht
29.09.2025 18:06

Nach den umstrittenen zehn Freisprüchen im Wiener Prozess um die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eines zwölfjährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft Wien nun Nichtigkeitsbeschwerde gegen sämtliche Urteile angemeldet.

„Meine Mandantin ist erleichtert, dass das gesamte Verfahren nun hoffentlich nochmals vom Obersten Gerichtshof überprüft wird“, sagt Opferanwalt Sascha Flatz in einer ersten Reaktion zur „Krone“. „Ich bin erstaunt, weil vom vorsitzenden Richter gesagt wurde, dass es ein glatter Freispruch und eben nicht im Zweifel war“, kommentiert indes Timo Gerersdorfer, der den Sechstangeklagten vertritt.

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Meine Mandantin ist erleichtert, dass das gesamte Verfahren nun hoffentlich nochmals vom Obersten Gerichtshof überprüft wird.

Opferanwalt Sascha Flatz

Überprüfung läuft
Noch ist es nicht soweit. Denn zuerst muss der Richter das Urteil ausfertigen. „Zum Urteil des Schöffensenates des Landesgerichtes für Strafsachen Wien im Verfahren wegen geschlechtlicher Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Wien angewiesen, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde anzumelden. Erst anhand der schriftlichen Ausfertigung des Urteils kann überprüft werden, ob ein Rechtsmittel aussichtsreich ist und die Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen sein wird“, erklärte das Justizministerium am Montagabend.

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Ich bin erstaunt, weil vom vorsitzenden Richter gesagt wurde, dass es ein glatter Freispruch und eben nicht im Zweifel war.

Anwalt Timo Gerersdorfer

Aufgehoben werden kann das Urteil dann allerdings „nur“ aus formalen Gründen, die Beweiswürdigung ist bei einem Schöffensenat defakto nicht bekämpfbar, heißt es aus Anwaltskreisen.

Die Urteile sorgten in ganz Österreich für Empörung. Der vorsitzende Richter kritisierte in seiner Urteilsbegründung vor allem die Medien sowie Widersprüche im Aussageverhalten des Mädchens. 

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Erst anhand der schriftlichen Ausfertigung des Urteils kann überprüft werden, ob ein Rechtsmittel aussichtsreich ist und die Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen sein wird.

Aus dem Justizministerium

Gruppe mit „viel Freizeit“
Wenig spricht er indes über die zehn jungen Männer, von denen fünf vorbestraft sind. Sie hatten in verschiedenen Konstellationen, teilweise zusammen oder hintereinander, Geschlechtsverkehr mit dem 12-jährigen Kind, das sich älter ausgegeben hätte: „Das Beweisverfahren hat ganz klar zu Freisprüchen geführt“, verkündete Herr Rat die Entscheidung des Schöffensenats. Zur Freude der Angeklagten und ihrer zehn (männlichen) Verteidiger. Die im Prozess teils erstaunliche Aussagen tätigten: „Es ist eine Gruppe, die viel Freizeit hat und ihre Sexualität besonders intensiv auslebt“, meinte einer. „Es war nichts gegen den Willen des Opfers, sondern es gab vollkommene Zustimmung.“ Das Mädchen habe „gefallen wollen“.

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