„Krone“-Ombudsfrau

Absurde Gebührenordnung bei Meldebestätigungen

Ombudsfrau
08.10.2025 11:17

Wer schriftlich eine Meldebestätigung beantragt, wird zur Kasse gebeten — wer persönlich am Amt erscheint, hingegen nicht. Das entsprechende Gesetz stammt aus dem Jahr 1957!

Als Mindestpensionistin habe sie Anspruch auf Wohnbeihilfe, ließ uns Christine K. wissen. Für den Antrag brauche sie eine Meldebestätigung. Und da sei ihr etwas Absurdes aufgefallen, so die Oberösterreicherin. Wenn sie persönlich beim Bürgerservice vorspreche, bezahle sie für die Ausstellung der Bestätigung 2,10 Euro. „Wenn ich um Zusendung derselben Bestätigung per E-Mail ersuche, bezahle ich plötzlich saftige 16,40 Euro. Diese überhöhte Gebühr ist durch absolut nichts zu rechtfertigen! Schon gar nicht durch bürokratischen Mehraufwand“, merkt Frau K. an.

Grundgebührengesetz von 1957
In Zeiten, in denen der elektronische Schriftverkehr gang und gäbe ist, erscheint dieser Gebührenunterschied tatsächlich merkwürdig. Die Ombudsfrau hat deshalb beim Magistrat Linz nachgefragt und folgende Erklärung erhalten.

Die unterschiedlichen Gebühren für Meldebestätigungen basieren tatsächlich auf dem Gebührengesetz aus dem Jahr 1957. Dieses sei trotz seines Ursprungsjahres regelmäßig aktualisiert worden und in seiner aktuellen Fassung erst seit 1. Juli 2025 in Kraft.

Schriftlicher Antrag teuer
Mit dieser Änderung ist die Gebühr für den schriftlichen Antrag übrigens kräftig gestiegen. 21 Euro (!) müssen Bürger bezahlen, wenn sie schriftlich um Ausstellung einer Meldebestätigung ansuchen. Dazu komme laut Magistrat (wie vorher auch ) eine Verwaltungsabgabe von 2,10 Euro bei Ausstellung über das lokale Melderegister oder 3 Euro bei Nutzung des Zentralen Melderegisters. Wer persönlich am Amt erscheint, bezahlt eben nur die Verwaltungsabgabe, nicht aber die nun vorgeschriebenen 21 Euro. Wer für den schriftlichen Antrag ID Austria nutzt, für den könne sich das auf 13 Euro verringern, so der Magistrat.

Das entsprechende Gebührengesetz gilt nicht nur für Linz oder Oberösterreich, sondern für das ganze Land.

Zeitgemäß ist es nur in diesem Sinne, dass der Staat dringend Geld braucht.

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