„Krone“-Ombudsfrau

Vorsicht beim Parken auf einem Kundenparkplatz

Ombudsfrau
02.10.2025 15:00

Bei Missachtung der vorgegebenen Regeln drohen oft saftige Strafen. Diese können auch höher ausfallen als Parkstrafen im öffentlichen Raum.

Achtung! Wer sich nicht an die Nutzungsbestimmungen von Geschäftsparkplätzen hält, muss zahlen. Diese Erfahrung haben auch ein paar unserer Leser gemacht. Wie zum Beispiel Petra R. aus Niederösterreich. Sie wollte nur schnell ihr Enkerl zur Logopädie in Wien Favoriten bringen, doch weit und breit war kein Parkplatz in Sicht. Sie stellte sich daraufhin auf einen Geschäftsparkplatz und brachte ihr Enkerl zu Fuß zur Therapie.

Hohe Parkstrafe
„Als ich wieder zum Auto kam, sah ich versteckt hinter einer großen Abholbox diesen Ticketautomaten. Leider war es da schon zu spät. Ich hatte schon einen Strafzettel über 95 Euro.“ Es war vor allem die Höhe der Parkstrafe, die Frau R. schockierte. Sie fragte sich, warum Parken ohne Kurzparkschein in einer Kurzparkzone so viel billiger ist als auf dem besagten „Privatparkplatz“.

Auf Nachfrage der Ombudsfrau teilte die Firma Park & Control mit, dass die Ticketpflicht und die Höhe der Pönale bei Missachtung der Nutzungsbedingungen bei den Einfahrten sowie mehrmals auf dem Gelände angegeben sei. Frau R. hatte Glück, das Unternehmen stornierte den Betrag ausnahmsweise aus Kulanz.

Vom Geschäft entfernt
Eine ähnliche Erfahrung machte Johann B. auf einem OBI-Parkplatz in Wien-Floridsdorf. Ihm flatterte eine Besitzstörungsklage ins Haus, weil er sich gleich nach dem Einparken vom Geschäftsgelände entfernte. „Ich bin nur meiner Gattin entgegengegangen, die mit der Straßenbahn gekommen ist. Danach waren wir bei OBI, wurden aber nicht fündig.“ Vom anschließenden Besuch bei einer Bäckerei hat er die Rechnung nicht aufgehoben. Aber wer tut das schon? „Mir ist bewusst, dass in diesem Bereich Parkplatzknappheit herrscht, aber wir haben uns ja Badezimmermöbel und -accessoires angeschaut.“

Missbrau von Parkplätzen
Von der Baumarktfirma kam folgende Stellungnahme: „Unsere Parkplätze wurden in letzter Zeit aufgrund unserer Nähe zum angrenzenden Krankenhaus oft missbraucht und standen dann unseren Kunden nicht mehr zur Verfügung. Wer hier einkauft, darf zwei Stunden parken“.

Im Fall von Herrn B. ging die Sache gut aus. Auch seine Parkstrafe wurde aus Kulanzgründen storniert. Es gilt aber: Schilder beachten, sonst kann es teuer werden!

Porträt von Ombudsfrau
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