Es sind schon bemerkenswerte Aussagen, die man am Dienstag vor dem Linzer Landesgericht zu hören bekam. Dort war August Wöginger, der Klubobmann der ÖVP im Nationalrat, wegen Postenschacherei angeklagt – er habe im Finanzministerium für einen Parteifreund, einen schwarzen Bürgermeister, interveniert, damit dieser Leiter des Finanzamtes Braunau wird. Die Intervention war von Erfolg gekrönt ...
Für elf Tage war der Prozess gegen Wöginger, der zuvor keinerlei Schuldeinsicht gezeigt hatte, angesetzt. Das hat sich der umtriebige „Gust“ im letzten Augenblick doch noch erspart. Er willigte in eine Diversion ein – so vermeidet er ein langwieriges, aufsehenerregendes Verfahren mit eventueller Verurteilung. Wöginger übernahm die Verantwortung, zahlt 44.000 Euro Geldbuße und gab zu Protokoll, er hätte anders gehandelt, „wenn ich damals gewusst hätte, was das nach sich zieht“. Ja, mit einem Verfahren – damit hat er wohl nicht gerechnet.
Ein g’standener Politiker wie August Wöginger hätte aber auch damals, im Jahr 2017, wissen müssen, dass eine derartige Intervention so etwas nach sich ziehen kann. Aber er hat nicht damit gerechnet, oder wie er es am Dienstag formulierte, „damals war das Politikverständnis anders“.
Einspruch, Herr Klubobmann: Vor acht Jahren war das Politikverständnis nicht anders. Die „Freunderlwirtschaft“, wie es der Staatsanwalt gestern nannte, gab es zuvor, die gibt es danach. Es fehlte schlicht das Verständnis dafür, dass „Freunderlwirtschaft“ so etwas nach sich ziehen kann.
Jetzt wissen Wöginger & Co: Es kann Zehntausende Euro und ein politisch blaues Auge kosten.
Kommen Sie gut durch den Mittwoch!
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