Die Mutter des 28-Jährigen sollte im Mordprozess gegen ihren Sohn aussagen. Doch die Situation setzte der Frau massiv zu, sie kippte vom Stuhl und musste mit der Rettung ins Spital gebracht werden. Die 81-jährige Frau, die der Angeklagte seit seiner Kindheit kannte, starb qualvoll. Im Prozessfinale am Dienstagabend wird der Rumäne nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Als die Mutter im Mordprozess gegen ihren Sohn in den Zeugenstand musste, war sie blass. Bei der Befragung verschlechterte sich ihr Zustand und plötzlich kippte sie vom Stuhl. Sie musste mit der Rettung ins Spital gebracht werden – Kreislaufkollaps. Für sie ist es unvorstellbar, dass der 28-Jährige für den Tod seiner Leihoma, die im Haus der Mutter lebte, verantwortlich sein soll.
Opfer versuchte im Todeskampf, sich zu verstecken
17 Mal soll der Mandant von Rudolf Mayer und Nikolaus Rast in der Nacht zum 10. Februar in Baden bei Wien auf die 81-Jährige mit seinem Schlosserhammer eingeschlagen haben, sodass das Opfer infolge des schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Mit enormer Brutalität: „Er hat ihr den Schädel zermerschert“, so der Staatsanwalt im Landesgericht Wiener Neustadt. Im Todeskampf habe die Frau versucht, sich in einer Nische zu verstecken. Doch er soll sie an den Beinen rausgezogen und weiter massiv auf sie eingeschlagen haben.
Nach der Tat habe er sich die Hände gewaschen, die Tatwaffe gereinigt und mit dem dortigen Geschirrtuch abgetrocknet. Dann sei er mit einem abgestellten E-Scooter geflohen.
Staatsanwalt: „Er ist ein Erbschleicher“
Der Rumäne bestreitet die Tat vehement: Er habe die alte Frau geliebt. Er kennt die alte Dame seit seiner Kindheit, nennt sie selbst seine „Leihoma“. Laut Staatsanwalt habe er gehofft, als Erbe für deren Eigentumswohnung eingesetzt zu werden. „Aufgrund der Enttäuschung über das Ausbleiben der erhofften Erbschaft, fasste er den Entschluss, Margit G. aus Rache zu töten“, so der Staatsanwalt. Und weiter: „Er ist ein Erbschleicher.“ Zudem sind die Spielsucht und der gehobene Lebensstil des Mannes im Prozess Thema.
Das DNA-Gutachten und der IT-Experte widersprechen am zweiten Prozesstag den Schilderungen des Rumänen. Anwalt Rudolf Mayer argumentiert: „Auf die Frage zur Übertragung von DNA wurde im Gutachten nicht eingegangen.“ Sein Mandant und auch dessen Mutter seien von Kindheit an oft in der Wohnung des Opfers gewesen, zumal er im selben Haus aufgewachsen ist.
Einstimmiges Urteil: Lebenslange Haft
Noch am Dienstagabend fällt das einstimmige Urteil der Geschworenen: Der Rumäne wird für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Während der 28-Jährige den Spruch relativ gefasst entgegennimmt, brechen sein Vater und sein jüngerer Bruder im Saal in Tränen aus. Die Anwälte des Angeklagten meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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