Elf wuchtige Faustschläge versetzte ein 55-Jähriger einem Mann am Wiener Hauptbahnhof. Schwer verletzt fuhr das Opfer mit dem Bus noch zum Flughafen Wien-Schwechat – wo es letztlich zusammenbrach. Im Prozess gegen den prügelnden Ungar wird nicht nur die enorme Gewalt deutlich, sondern auch die fehlende Zivilcourage der Passanten. Er muss für neun Jahre ins Gefängnis. Mord war es laut den Geschworenen letztlich keiner.
Wartehalle am Wiener Hauptbahnhof: Gut ein Dutzend Personen warten dort auf ihren Zug, sitzen auf den Bänken. Mitten unter ihnen zwei Männer – von denen plötzlich einer anfängt, wie wild auf den anderen einzuprügeln. Elf Faustschläge versetzt er dem 37-Jährigen gegen den Kopf. „Ich war erschüttert von der Brutalität der Schläge. Er drischt auf den Kopf des Opfers ein, wie auf einen Boxsack“, verdeutlicht die Staatsanwältin den Geschworenen im Wiener Landl.
„Alle schauen weg“
Und die Passanten? Einige würdigen der schockierenden Gewaltszene keines einzigen Blickes, andere stehen auf und gehen einfach oder sehen tatenlos zu – das zeigt das Überwachungsvideo. „Alle schauen weg. Keiner ruft die Bahnhof-Security oder Polizei“, zeigt der Verteidiger des 55-Jährigen kein Verständnis. Denn ein Einschreiten hätte vielleicht das Leben des Mannes retten können – der an den Schlägen durch den angeklagten Ungar starb.
Tatort Bahnhof, Fundort Flughafen
Bewusstlos wurde der Mann nämlich einige Stunden später am Flughafen Wien-Schwechat in der Ankunftshalle gefunden. Wie Ermittlungen zeigten, fuhr er dort noch mit dem Bus hin, erlag dann aber dem schweren Schädel-Hirn-Trauma und einer Hirnblutung. Durch eine sogenannte Kamerarückverfolgung konnten die Beamten schließlich herausfinden, was sich am Wiener Hauptbahnhof abspielte. Zwei Tage nach dem brutalen Angriff, dem wohl ein Streit vorangegangen sein dürfte, wurde der 55-Jährige festgenommen. Einer der Ermittler erkannte ihn am Bahnhof zufällig.
„Der Tag fehlt zur Gänze bei mir“, beteuert der Obdachlose, dass er keine Erinnerung hätte. Geschuldet durch exzessiven Alkoholkonsum. Wiedererkennen würde er sich am Video aber, als der Mann, der dem 37-Jährigen mit voller Wucht elfmal ins Gesicht schlägt. Eine Tötungsabsicht bestreitet der dreifach Vorbestrafte jedoch.
Angeklagter hätte mit Tod rechnen müssen
Die Staatsanwältin ist jedoch überzeugt, dass man bei solch einer Gewalteinwirkung gegen den Kopf – „dem empfindlichsten Körperteil“ – mit einem tödlichen Ausgang rechnen muss.
(2) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch fahrlässig dessen Tod herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.
Das sehen die Geschworenen aber anders: Sie verurteilen den 55-Jährigen „nur“ wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Der Strafrahmen beträgt hier ein bis 15 Jahre Haft. Neun Jahre sehen die Laienrichter als angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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