Unklare Fragestellung

Höchstgericht: S-Link-Befragung war rechtswidrig

Salzburg
08.01.2026 12:40

Der Verfassungsgerichtshof hat die Volksbefragung im November 2024 für das S-Link-Projekt als gesetzeswidrig erklärt, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichtes. Die Fragestellung sei unklar gewesen und verstieß gegen das Volksbefragungsgesetz. Bekanntlich lehnten die befragten Salzburger mehrheitlich das Verkehrsprojekt ab.

Der Verfassungsgerichtshof hatte sich die durchgeführte Volksbefragung näher angesehen, nachdem 505 Stimmberechtigte eine Prüfung angeregt hatten. Nun steht fest: Die Fragestellung widersprach dem Salzburger Volksbefragungsgesetz und war daher rechtswidrig.

Wie der Verfassungsgerichtshof ausführte, können Volksbefragungen ausschließlich zu Angelegenheiten der Landesverwaltung durchgeführt werden. Daher müsse die zur Entscheidung vorgelegte Frage klar und eindeutig formuliert sein. Damals, im November 2024, fragte das Land die Bewohner dreier Bezirke: „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“

Formulierungen lassen Spielraum offen
53,3 Prozent der Stimmberechtigten machten ihr Kreuz bei „Nein“. Doch: Diese Fragestellung ließ laut dem Höchstgericht nicht erkennen, ob damit ein Tätigwerden im Rahmen der Landesverwaltung oder der Landesgesetzgebung gemeint ist. Unklarheit löste auch die genutzte Formulierung „Hinwirken des Landes“ aus.

Und: „Damit bleibt auch offen, ob die Formulierung der Fragestellung ‚Angelegenheiten der individuellen Vollziehung‘ umfasst, die jedoch nach dem Volksbefragungsgesetz nicht zum Gegenstand einer Volksbefragung gemacht werden können“, heißt es weiter in der Aussendung. Der Verfassungsgerichtshof hat die Anordnung zur Volksbefragung daher für gesetzwidrig erklärt. Auswirkungen dürfte das Ganze aber nicht haben, da das S-Link-Projekt mittlerweile von der Politik – eben aufgrund des Ergebnisses der Volksbefragung – versenkt wurde. 

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