Bund/Land-Trennung

Erste konkrete Vorschläge für Reformpartnerschaft

Tirol
08.01.2026 13:51

Die beiden Landeshauptleute aus Tirol und Vorarlberg bringen ihre ersten konkreten Vorschläge für Kompetenzbereinigung im Rahmen der Reformpartnerschaft ein. Das Positionspapier aus dem Westen gilt als Diskussionsgrundlage für konkrete Fortschritte.

Nun wird es also ernst! Tirols LH Anton Mattle und sein Vorarlberger Amtskollege Markus Wallner veröffentlichten zum Auftakt des neuen Jahres einen ersten konkreten Vorstoß zur Reformpartnerschaft. Gemeinsam mit Verfassungsexperten der Länder wurde ein Positionspapier ausgearbeitet.

Darin wird eine klarere Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich, vorgesehen. Die Bildungsdirektionen sollen aufgelöst werden, im Gesundheitswesen soll es zu Entflechtungen kommen.

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Wir wagen gemeinsam einen ersten Vorstoß für eine echte Kompetenzbereinigung im Rahmen der Reformpartnerschaft, mit konkreten und machbaren Maßnahmen.

LH Anton Mattle

LH Anton Mattle hat mit 1. Jänner den Vorsitz in der Landeshauptleute-Konferenz übernommen, LH Wallner wird ihm im Juli folgen. Bis Mitte des Jahres erwarten sich beide Klarheit über die Reformvorhaben und konkrete Ergebnisse nach Ablauf der 18-monatigen Reformpartnerschaft. „Wir wagen gemeinsam einen ersten Vorstoß für eine echte Kompetenzbereinigung im Rahmen der Reformpartnerschaft, mit konkreten und machbaren Maßnahmen. Tirol und Vorarlberg sind reformbereit“, erklärt LH Anton Mattle.

Absolutpositionen würden keinen weiterbringen. Es gelte nun, die Taktzahl in der Partnerschaft zu erhöhen. Bundesländer müssen, dort wo es notwendig ist, an der Spitze der Veränderung stehen. Deshalb gibt es einen klaren Ansatz: „Zusammenführen der Finanzierungsströme, gemeinsame Ressourcenplanung und Ausführung möglichst nahe bei den Menschen. Es geht bei der Reformpartnerschaft nicht darum, blind Zuständigkeiten von A nach B zu verschieben, sondern Aufgaben besser zu erledigen und hierzu Kompetenzen und Finanzmittel entsprechend zuzuordnen“, so Mattle.

Bereinigung im Spitalswesen, Bildungsdirektionen weg?
Konkrete Beispiele gibt es etwa in der Bildung im Gesundheitswesen. So sollen etwa Doppelstrukturen aufgelöst oder konkret die Bildungsdirektionen abgeschafft werden. Vor allem im komplex geregelten Gesundheitsbereich müsse es Entflechtungen geben. „Es ist eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt“, heißt es.

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Insgesamt sind die Bundesländer bereit, auch mehr Verantwortung zu tragen. Klar ist aber: Wer die Kompetenz übernimmt, muss auch die Mittel bekommen.

LH Markus Wallner

Es müsse deshalb klar unterschieden werden, wofür der Bund unter Mitsprache der Länder zuständig ist und was eindeutig in der alleinigen Kompetenz der Länder liegt. Deutliche Verbesserungen in der gemeinsamen Steuerung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Spitälern sei notwendig. „Der Bund ist gefordert, Reformen mit den Sozialversicherungsträgern anzustoßen. Insgesamt sind die Bundesländer bereit, auch mehr Verantwortung zu tragen. Klar ist aber: Wer die Kompetenz übernimmt, muss auch die Mittel bekommen.“

Weitere Aufteilung in vielen Bereichen angedacht
Auch in der Sozialhilfe bzw. dem Armenwesen soll der Bund künftig die Zuständigkeit erhalten, Mindest- oder Höchstsätze festzulegen. Die Länder sollen weiterhin eigenständig Leistungen regeln können, vor allem in Bereichen, für die der Bund keine Mindestsätze festgelegt hat. Im Positionspapier wird das Elektrizitätswesen thematisiert. Die Zuständigkeit soll an den Bund übergehen, jedoch mit klar und ausdrücklich geregelten Ausnahmen. Den Ländern soll die Handhabe über die Errichtung und den Betrieb der Anlagen sowie die Konzessionserteilung für Betreiber zukommen. Auch in Sachen Digitalisierung bzw. der damit einhergehenden Effizienzsteigerung will man nachlegen.

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