Ermittlungen laufen

Hakenkreuz in Schule: Lehrer hat jetzt gekündigt

Burgenland
08.01.2026 07:00

Die Causa rund um das von Schülern im Rahmen eines Arbeitsauftrags gemauerte Hakenkreuz an einer burgenländischen Schule ist um eine Facette reicher: Das Dienstverhältnis mit dem Lehrer wurde beendet, die Ermittlungen jedoch nicht. 

Nachdem die „Krone“ den Fall Anfang Dezember öffentlich gemacht hatte, sorgte er auch international für Aufmerksamkeit und Empörung. Nun gibt es eine überraschende Wendung: Der betroffene Lehrer hat bei der Bildungsdirektion Burgenland um die Auflösung seines Dienstverhältnisses ersucht. Zuvor war der Berufsschullehrer bereits dienstfrei gestellt worden.

Wie aus der Bildungsdirektion zu erfahren war, wurde dem Ansuchen im beidseitigen Einvernehmen entsprochen. Unabhängig davon haben in Anwesenheit eines Anwalts weitere Gespräche stattgefunden. Über deren Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart.

Das klar erkennbare Zeichen wurde laut Angaben der Schule rasch gemeldet und führte schließlich ...
Das klar erkennbare Zeichen wurde laut Angaben der Schule rasch gemeldet und führte schließlich zu Ermittlungen.(Bild: Privat)

Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen
An den laufenden Untersuchungen ändert die Auflösung des Dienstverhältnisses jedoch nichts. Die Ermittlungen des Verfassungsschutzes sind weiterhin im Gange und gelten als aufwendig. Unter anderem deshalb, weil alle anwesenden Schüler befragt werden müssen. Die Behörde will klären, wie es zu dem Arbeitsauftrag kam und welche Hintergründe dabei eine Rolle spielten.

Jenes gemauerte Hakenkreuz, das in einer Schule angefertigt wurde, sorgt für Empörung.
Jenes gemauerte Hakenkreuz, das in einer Schule angefertigt wurde, sorgt für Empörung.(Bild: Privat)

Ins Rollen gebracht worden war der Fall, nachdem der Direktor der Landesberufsschule Pinkafeld Anzeige erstattet hatte. Seither laufen Prüfungen parallel auf strafrechtlicher und dienstrechtlicher Ebene.

Bewusst oder ein dummer Zufall?
Bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist derzeit noch kein Verfahren anhängig. Ob es dazu kommt, hängt von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab. Da gilt es vor allem zu klären, ob die Form des Arbeitsauftrags bewusst gewählt wurde oder ob der Lehrer ihre Wirkung unterschätzt hat. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Carina Fenz

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