„Die Scham muss die Seiten wechseln!“ Mit diesem mutigen Satz stellte sich Gisèle Pelicot dem Prozess gegen ihren Mann und 50 weitere Vergewaltiger. Stellte sich den demütigenden Momenten, in denen ihr Martyrium bis ins Detail ausgebreitet wurde. In denen sie selbst und ihre Integrität angegriffen wurde und sie sich von den Peinigern anhören musste, dass diese ja nicht wussten, dass das Opfer nicht sein Einverständnis gegeben habe. Diese starke Frau hielt all dies aus – und ging erhobenen Hauptes als Siegerin heraus. Die Scham hatte in diesem Fall die Seite gewechselt.
Bei der 12-jährigen Anna hat sie das nicht getan. Sie musste das höhnische Lachen der so skandalös Freigesprochenen ertragen. Erfahren, wie sich das Scheinwerferlicht viel zu oft auf das Opfer und seine vermeintliche „Schuld“ richtet als auf die Angeklagten. Hat sie es nicht provoziert, warum nicht gewehrt, sie wollte es doch auch . . .
Diese unfassbaren Freisprüche müssen sich wie eine weitere Demütigung für Anna und ihre Mutter anfühlen. Und sie werden vielen Frauen den Mut nehmen, vor Gericht zu gehen. Einen Prozess durchzustehen, der vielleicht doch nur mit dem rechtlich verankerten „Im Zweifel für den Angeklagten“ endet.
So gesehen ist das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“, das nun auch ins österreichische Recht einziehen soll, ein kleiner Fortschritt. In vielen Fällen wird zwar immer noch Aussage gegen Aussage stehen. Aber es nimmt den Täter mehr in die Verantwortung, die bisher viel zu sehr auf den Opfern lastete. Und weist so der Scham hoffentlich die ihr gebührende Seite zu.
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