Berufstätig oder AMS

Verschärfte Sozialhilferegeln für Ukrainer kommen

Innenpolitik
30.09.2025 12:11

Laut „Krone“-Informationen soll mit Anfang November beim Bezug von Sozialhilfeleistungen für Ukrainer eine verschärfte Nachfolgeregelung in Kraft treten. Geld sollen demnach nur noch jene bekommen, die entweder berufstätig oder beim AMS gemeldet sind.

Die derzeitige Regelung, dass aus der Ukraine vertriebene Menschen in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben, ist befristet und läuft am 31. Oktober 2025 aus. Mit 1. November gilt dann die Nachfolgeregelung.

Die zuständige Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) dazu„Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen. Wer braucht welche Unterstützung wirklich und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu leisten.

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Für Ukrainerinnen und Ukrainer bedeutet das, dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“.

Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP)

Ukrainer sollen in Österreich ab November nur noch in den Genuss von Sozialhilfen kommen, wenn ...
Ukrainer sollen in Österreich ab November nur noch in den Genuss von Sozialhilfen kommen, wenn sie berufstätig bzw. beim AMS gemeldet sind.(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Grundversorgung bleibt für alle Vertriebenen offen
Die Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Die Grundversorgung steht weiterhin allen Vertriebenen offen. „Was Vertriebenen aber eben auch offensteht, ist der Arbeitsmarkt in Österreich, und das ab Tag 1. Das ist mir aus zwei Gründen wichtig: Wer bei uns lebt, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich an unsere Werte halten. Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten. Zu hohe Leistungen dürfen hier nicht im Weg stehen“, stellt Plakolm klar.

Derzeit gibt es in Österreich rund 12.000 anspruchsberechtigte Eltern, die für ca. 18.000 Kinder Familienbeihilfe beziehen.

Seit Kriegsbeginn Schutz für Ukrainer in Österreich
Plakolm betont, dass Ukrainerinnen und Ukrainer seit Beginn des russischen Überfalls Schutz in Österreich erhalten: „Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin. Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss. Das merken wir alle. Das trifft alle Bereiche. Das bedeutet eben auch, dass wir bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen müssen“.

Ausnahmen nur für bestimmte Gruppen
Ausnahmen soll es laut Plakolm für unter 18-Jährige, über 65-Jährige und Bezieherinnen und Bezieher von erhöhter Familienbeihilfe mit erheblicher Behinderung geben.

Zuvor hatte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR noch auf eine rasche Verlängerung der Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlingskinder gedrängt.

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