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Commerzialbank: Haftstrafen für zwei Unternehmer

Burgenland
19.08.2025 15:28

Der bisher größte Prozess zur Causa Commerzialbank Mattersburg ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die beiden angeklagten Unternehmer wurden zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schuldig gesprochen wurden die Firmenchefs unter anderem wegen Veruntreuung, Untreue, Geldwäscherei und Bilanzfälschung. Sie erhielten von Ex-Bankchef Martin Pucher und Vorständin Franziska Klikovits Kredite, die wirtschaftlich nicht vertretbar waren. Gleichzeitig nahmen die Unternehmer Bargeld aus der Bank an, mit dem sie einerseits ihre eigentlich zahlungsunfähigen Firmen und andererseits über Sponsorings Puchers SV Mattersburg finanzierten, begründete die Richterin das Urteil. Zur Verschleierung der Geldflüsse stellten sie Scheinrechnungen aus. Freigesprochen wurden die Männer jedoch vom Vorwurf der betrügerischen Krida, im Sinne einer vorsätzlichen Beeinträchtigung der Interessen der Gläubiger der Commerzialbank.

Im Juli 2020 wurde die Commerzialbank zwangsweise geschlossen.
Im Juli 2020 wurde die Commerzialbank zwangsweise geschlossen.(Bild: P. Huber)

„Wenn es Pucher nicht gegeben hätte, wären wir nicht da“
Die Firmen der beiden Unternehmer waren laut Gutachten eigentlich seit Ende 2002 bzw. 2008 zahlungsunfähig, wurden durch die Gelder aus der Bank aber bis zu deren behördlicher Schließung 2020 weitergeführt. Vor Gericht bekannten sich die Firmenchefs in weiten Teilen nicht schuldig. Sie gaben zwar zu, Bargeld erhalten und Scheinrechnungen ausgestellt zu haben, leugneten aber, gewusst zu haben, woher das Geld stamme. Der frühere Bankchef habe ihre wirtschaftliche Notlage ausgenutzt, sie abhängig gemacht und seine Machtposition ausgespielt. „Alle haben nach seiner Pfeife getanzt“, sagte ein Verteidiger vor Gericht. Ein Beschuldigter betonte: „Wenn es Pucher nicht gegeben hätte, wären wir alle miteinander nicht da.“ 

Staatsanwalt: Ohne Firmenchefs „wäre das Geld in der Bank geblieben“
Als Beteiligte sei ihre Rolle aber nicht unwesentlich gewesen, hielt der Staatsanwalt fest. Hätten sie das Bargeld nicht angenommen und die Zahlungsflüsse nicht durch Scheinrechnungen verschleiert, „wäre das Geld in der Bank geblieben“, meinte er. Auch das Argument, dass die Firmenchefs nicht gewusst hätten, dass die Summe unrechtmäßig entnommen worden sei, ließ er nicht gelten: „Wer Rechnungen fälscht, um die wahre Natur von Geld zu verschleiern, der kann sich wohl nicht ernsthaft darauf berufen, dass er von der Redlichkeit dieses Vorgangs überzeugt gewesen ist.“

Dritter Firmenchef und Vorständin bereits verurteilt
Mit den beiden Unternehmern angeklagt waren ursprünglich auch Klikovits und ein dritter Firmenchef. Sie wurden bereits im vergangenen Februar zu sechs Jahren und vier Monaten bzw. zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Danach wurde das Verfahren gegen die beiden verbleibenden Angeklagten fortgesetzt und wegen Zeitablauf Mitte Juli neu aufgerollt. Die Schadenssumme liegt bei rund 70 Millionen Euro.

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Burgenland-Krone
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