Umstrittene Causa

Todesfall Pilnacek: Das Warten auf die Gutachten

Innenpolitik
31.07.2025 07:00

Trotz einer Anordnung aus Wien hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Krems in Niederösterreich ein mutmaßlich wichtiges Beweisstück mehr als drei Monate später noch immer nicht angefordert. Der Fall um Christian Pilnacek bleibt mysteriös.

Am 22. April 2025 erging eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die Staatsanwaltschaft in Krems/Donau. Es geht um mögliche Gründe einer Fortführung bzw. Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu den Todesumständen in der Causa Pilnacek (60).

Der frühere mächtige Sektionschef, vor allem in der ÖVP bestens vernetzt, war am 20. Oktober 2023 in einem seichten Nebenarm der Donau tot aufgefunden worden. Rasch lautete die offizielle Version: „Eindeutig kein Fremdverschulden“ bzw. „Suizid“. Beides taucht im offiziellen Obduktionsbericht (der auch der „Krone“ vorliegt) nicht auf. Dafür gibt es weitere Gutachten von namhaften externen Gerichtsmedizinern, die ein Tötungsdelikt zumindest nicht ausschließen. Vor allem die Analyse des renommierten deutschen Experten Michael Tsokos, publiziert im Buch von Ex-Politiker und Aufdecker Peter Pilz („zackzack“), könnte wichtig sein. Wie Pilz und die „Krone“ in Erfahrung brachten, hat Professor Tsokos bis heute keine entsprechende Aufforderung der Staatsanwaltschaft Krems erhalten.

Keine Einblicke in die Fotos der Autopsie
Warum wurde diesem Auftrag mehr als drei Monate später noch immer nicht nachgekommen? Wird das noch passieren und wenn ja, wann? Dazu kam von der StA Krems vorläufig keine Antwort. Auch das Justizministerium hält sich bedeckt. Man äußere sich nicht zu Einzelverfahren. Es habe ein Rechtshilfeersuchen gegeben, heißt es.

Weiters spannend: Die StA Krems verweigert Rechtsanwalt Volkert Sackmann – er vertritt die ehemalige Freundin von Pilnacek als mutmaßliches Opfer – und dem Mediziner aus Berlin die volle Einsicht in den Akt, also auch in die Fotos der Autopsie. Zudem stellen sich Juristen die Frage, warum just jene Behörde, der mögliche Unzulänglichkeiten vorgeworfen werden, sich selbst prüfen sollte. Es könnte der Anschein einer Befangenheit bestehen und es sollte eine andere Staatsanwaltschaft betraut werden. Auch zu dieser Frage der möglichen Befangenheit gab es keine Auskunft.

Fest steht: Im Herbst beginnt ein von der FPÖ initiierter Ausschuss zu Pilnacek und politischen Einflüssen auf Verfahren bzw. die Justiz. Da werden die Todesumstände des Topjuristen wohl auch ein Thema sein. Vielleicht bringen Aussagen unter Wahrheitspflicht ein bisschen mehr Erhellung.

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