Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner kündigt eine Verschärfung der Bestimmungen für finanzielle Unterstützung an. Damit will die ÖVP-Politikerin weitere Zuwanderung ins Sozialsystem und Fälle anhaltender Arbeitsunwilligkeit verhindern.
Dass in Deutschland das sogenannte Bürgergeld reformiert werden soll, lässt bei Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die Alarmglocken schrillen – sie fordert eine rasche und bundesweite Neuordnung der Sozialhilfe in Österreich: „Denn wenn Deutschland nachschärft, müssen wir strenger werden, um zu verhindern, dass Zuwanderer wegen Sozialleistungen nach Österreich kommen.“
Streichung der Unterstützung
Niederösterreich will den anderen Bundesländern zeigen, wie's geht. Zwar gilt bereits seit 2019 zwischen Enns und Leitha das strikteste Sozialhilfemodell, doch werden die Regeln jetzt noch verschärft. Derzeit kann Sozialhilfe-Beziehern, die keine Arbeit annehmen, die Unterstützung um die Hälfte gekürzt werden – bisher für vier Wochen.
Künftig soll es beim ersten Verstoß Reduzierungen für drei Monate geben, bei wiederholten Regelbrüchen sogar die vollständige Streichung. Erst nach sechs Monaten soll es erneut Anspruch auf Sozialhilfe geben. Mikl-Leitner: „Wer nicht arbeiten will, darf nicht länger erwarten, dass andere für ihn arbeiten.“
Unser Leistspruch bleibt klar: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein. Arbeitsleistung muss sich immer mehr lohnen als der Bezug von Sozialleistungen.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner
Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
Strafen werden drastisch erhöht
Zudem werden die Strafen für jene erhöht, die falsche Angaben zu Einkommen und Vermögen machen, um höhere Sozialhilfeleistungen zu kassieren. Geplant ist eine Verdoppelung bis zu 5000 Euro. „Sozialbetrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt“, stellt Mikl-Leitner klar.
Arbeitslosengeld gestrichen, Sozialhilfe weg
Sie fordert aber auch Maßnahmen des Bundes. Es müsse gesetzlich geregelt werden, dass jene, denen das Arbeitslosengeld gestrichen wird, weil sie etwa keine Bewerbungsgespräche wahrnehmen, automatisch keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben: „Und zwar so lange, bis wieder Arbeitswilligkeit vorhanden ist!“
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