Die Europäische Kommission hat am Donnerstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und zahlreiche weitere Mitgliedsstaaten eingeleitet. Wien und 17 weitere EU-Hauptstädte haben Vorschriften gegen die Umgehung von EU-Sanktionen nicht vollständig in nationales Recht übertragen.
Die Richtlinie soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindern, einschließlich der Sanktionen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden.
Straftaten genauer definiert
Außerdem soll die Regelung die Definition von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union vereinheitlichen. Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ein harmonisiertes nationales Strafrecht in diesem Bereich soll die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in allen EU-Staaten erleichtern. Das zweite Verfahren betrifft die Förderung erneuerbarer Energien.
Mahnbrief aus Brüssel
Die Kommission hat als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an die betroffenen Länder gesandt. Diese müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung abschließen und Brüssel ihre Maßnahmen mitteilen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, als nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.
FPÖ stellt Sanktionen überhaupt infrage
Die FPÖ übte Kritik an dem Vorgehen Brüssels und stellte den Erfolg der 18 bisher beschlossenen Sanktionspakete infrage. Diese hätten bisher „wenig gebracht, außer massiven Belastungen für Wirtschaft und Bevölkerung“, hielt der blaue Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky, fest. „Und jetzt sollen auch noch jene Staaten bestraft werden, die sich weigern, bei diesem Irrweg mitzumachen? Das zeigt, wie weit sich die europäische Politik von der Realität entfernt hat“, so Vilimsky weiter.
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