Hunderte Millionen Euro fließen Jahr für Jahr an Bedarfszuweisungen vom Land Steiermark an die Gemeinden. Bisher war das für Außenstehende kaum nachvollziehbar, nun werden die Beschlüsse der Landesregierung erstmals komplett veröffentlicht.
Nicht weniger als 127 Seiten, von Graz bis Straden, von Freibadsanierungen über Kindergarten-Neubauten bis zu einem neuen Traktor: Seit Donnerstag lässt sich erstmals genau nachvollziehen, welche steirischen Kommunen für welche Projekte Bedarfszuweisungen vom Land erhalten haben. Die oben erwähnten Schlaglichter beziehen sich auf das Jahr 2024. Online sind aber auch die Auflistungen der Jahre 2020 bis 2023 einsehbar.
Bisher war die Vergabe der Mittel aus dem prall gefüllten Topf – alleine im Vorjahr wurden mehr als 250 Millionen Euro ausgeschüttet – für Externe nicht nachvollziehbar. Die Opposition kritisiert das schon länger, auch der Landesrechnungshof forderte erst in der Vorwoche mehr Transparenz.
Beschlüsse werden veröffentlicht
Nun gibt es diese. Neben der Rückschau auf die Jahre 2020 bis 2024 werden künftig auch die monatlichen Beschlüsse der Landesregierung in Sachen Bedarfszuweisungen (beginnend mit September 2025) im Informationsregister des Bundes zugänglich gemacht – das ist auch eine Folge des neuen Informationsfreiheitsgesetzes.
Zuständig für die Gemeinden sind Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) und Landesrat Stefan Hermann (FPÖ). „Diese Mittel sind ein wesentliches Instrument, mit dem gezielt wichtige Projekte in einer Gemeinde wie zum Beispiel für Kindergärten-, Schul- oder Feuerwehrinfrastruktur unterstützt werden. Sie dienen aber auch dazu, die Daseinsvorsorge nicht nur in finanzstarken, sondern ebenso in finanzschwachen Gemeinden in hoher Qualität für die Bevölkerung absichern zu können“, betont Khom.
Und Hermann ergänzt: „Diesen Mitteltransfer nun auch transparent und für jedermann zugänglich abzubilden, war uns – wie dem Landesrechnungshof – ein großes Anliegen. Klar ist, dass dieser Mitteltransfer auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für die Realisierung von Projekten in unseren Gemeinden leisten wird.“
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