Folgten Ladung nicht

Kindersarg-Diebe könnten straffrei davonkommen

Oberösterreich
18.07.2025 15:10

Für viel Unverständnis sorgte der Fall jener drei Männer, die – wie kürzlich bekannt wurde – im Dezember 2023 aus der profanisierten Kapuzinerkirche neben Statuen auch Kindersärge mitgehen lassen haben sollen. Nach dem Erst- und Drittangeklagten wird gefahndet, der Zweitangeklagte erschien auch nicht. Nun steht auch er auf den Fahndungslisten.

Eigentlich hätten sie ja Urbex betreiben wollen, meinte einer der Beschuldigten in einer Einvernahme durch die tschechische Polizei. Doch der Hobby-Ausflug der drei Männer nach Linz zum Urban Exploring, also der Erkundung verlassener Gebäude im Dezember 2023, war komplett ausgeartet: Das Trio war in die extra abgemauerte Krypta der profanisierten Kapuzinerkirche eingedrungen, und hatte sich dort reichlich bedient.

Mit Überresten posiert
„Wir haben die Kindersärge und alles andere in einen Van geladen“, hatte der Erstangeklagte gestanden. Drei Stück nämlich, mit sterblichen Überresten von Sprösslingen des Adelsgeschlechts derer von Starhemberg wurden zur Diebesbeute des jungen Trios, dazu 20 wertvolle Heiligenstatuen und weitere sterbliche Überreste, mit denen der Dritte im Bunde – ein Österreicher (30), der in Tschechien wohnt – vor der Kamera posierte.

Kamen einfach nicht
Er war es auch, der ins Visier der Ermittler geriet, weil er zwei der Statuen im Internet zum Verkauf anpries. Bei ihm soll die verstörende Beute samt der Kindersärge deponiert worden sein, er wird abgesondert verfolgt. Den beiden Tschechen (25) hätte eigentlich am Freitag der Prozess gemacht werden sollen, doch sie machten der Justiz und zahlreichen Prozessbeobachtern einen Strich durch die Rechnung – indem sie einfach nicht auftauchten – woraufhin der Prozess abgebrochen wurde.

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Der Erstangeklagte wurde bereits am 11. Juli zur Fahndung im Inland ausgeschrieben. Weil der Zweitangeklagte nicht erschienen ist, wird nach ihm nun auch gesucht. Einen internationalen Haftbefehl oder eine Festnahmeanordnung hat die Staatsanwaltschaft nicht erlassen.

Walter Eichinger, Sprecher des Landesgericht Linz

Kein Haftbefehl
„Der Österreicher war bisher nicht greifbar. Der Erstangeklagte wurde bereits am 11. Juli zur Fahndung im Inland ausgeschrieben. Weil der Zweitangeklagte nicht erschienen ist, wird nach ihm nun auch gesucht. Einen internationalen Haftbefehl oder eine Festnahmeanordnung hat die Staatsanwaltschaft nicht erlassen“, so Walter Eichinger, Sprecher des Landesgericht Linz. 

Ungeschoren davonkommen?
Was das bedeutet? „Wenn die beiden 25-Jährigen diesseits der Grenze kontrolliert werden, werden ihnen die Beamten sagen, dass sie sich beim Gericht zu melden haben“, erklärt Eichinger. Für eine internationale Suche oder gar eine Festnahme sei die Strafdrohung – bis zu drei Jahre – zu gering. 

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