Ausschluss von Wahlen

Le Pen scheitert vor Menschenrechtsgericht

Außenpolitik
09.07.2025 22:36

Die wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen kämpft weiterhin um einen Antritt bei der nächsten Präsidentschaftswahl. Doch derzeit ist sie mit einem fünfjährigen Kandidaturverbot belegt. Sie geht auf mehreren Ebenen dagegen vor – unter anderem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort musste sie nun eine Niederlage einstecken.

Die Straßburger Richter wiesen den Le Pens Antrag einstimmig ab, da die Politikerin des Rassemblement National keinerlei nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, teilte der Gerichtshof mit. Ein französisches Gericht hatte die 56-jährige Politikerin Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu vier Jahren Haft und einem fünfjährigen Kandidaturverbot verurteilt. Dabei handelt es sich um den umstrittensten Teil der Strafe.

Zeit läuft gegen Le Pen
Diese Strafe trat sofort in Kraft – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe –, obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Le Pen kann allerdings nicht so lange warten, will sie doch möglichst aktiv schon im Vorwahlkampf mitmischen. Daher sieht die RN-Politikerin sehr wohl die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens.

RN-Vorsitzender Jordan Bardella gilt als Ersatzkandidat, sollte Marine Le Pen das ...
RN-Vorsitzender Jordan Bardella gilt als Ersatzkandidat, sollte Marine Le Pen das Kandidaturverbot nicht rechtzeitig loswerden.(Bild: EPA/GUILLAUME HORCAJUELO)

Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, im Jahr 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten – für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.

Razzia in Parteizentrale
Le Pens Partei befindet sich weiterhin im Visier der Justiz. Am Mittwoch durchsuchten Finanzfahnder die Parteizentrale. Wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte, gibt es Hinweise auf eine illegale Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs 2022, des Parlamentswahlkampfs 2022 und des Europawahlkampfs 2024. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei vor einem Jahr eingeleitet worden. 

Die Ermittlungen sollten klären, ob diese Wahlkämpfe insbesondere durch illegale Darlehen von Privatpersonen finanziert wurden, die der Partei oder Kandidaten des RN zugutekamen. Außerdem gehe es um überhöhte Rechnungen für Leistungen oder Rechnungen für fiktive Leistungen, die später in die Anträge auf pauschale staatliche Erstattung der Wahlkampfkosten aufgenommen worden seien, berichtete die Staatsanwaltschaft. Außer der Parteizentrale seien die Hauptsitze mehrerer Gesellschaften sowie die Wohnsitze der Geschäftsführer dieser Gesellschaften durchsucht worden.

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