Kaution abgelehnt

P. Diddy schuldig – in nur zwei von fünf Punkten

Society International
02.07.2025 23:38

Sean „Diddy” Combs ist verurteilt – der gefallene US-Rapper wurde am Mittwoch in New York wegen Beihilfe zur Prostitution schuldig gesprochen, bis zur Verkündung des Strafausmaßes muss er in Haft bleiben. Ihm drohen nun bis zu 20 Jahre Gefängnis. Für den 55-Jährigen hätte es aber weit schlimmer kommen können. 

Es ist ein gemischtes Urteil der Geschworenen im Bundesstrafprozess Sean Combs, der seit September 2024 in U-Haft sitzt:

  • In zwei Fällen der Beihilfe zur Prostitution (es ging um den Transport von zwei seiner Ex-Freundinnen) wurde der 55-Jährige für schuldig befunden.
  • Vom schwerwiegendsten Anklagepunkt wurde er freigesprochen: nämlich von der Verschwörung zur Erpressung bzw. der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft konnte die Juroren letztlich nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte seine Handlungen zusammen mit einem Netzwerk von Eingeweihten betrieben hatte.
  • Freisprüche gab es auch in zwei Fällen wegen Vorwürfen des mutmaßlichen Sexhandels.

„Lebenslang“ damit vom Tisch
Dem Rapper droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Allerdings ist „lebenslänglich“ nicht mehr möglich – dafür hätte er in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden müssen. Das Strafmaß wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, einer von Combs‘ Anwälten forderte seine vorläufige Freilassung auf Kaution. Die wurde am Mittwochabend wie erwartet abgelehnt.

Sean Combs mit seiner Mutter Janice, die ihm auch während des Prozesses beistand.
Sean Combs mit seiner Mutter Janice, die ihm auch während des Prozesses beistand.(Bild: Evan Agostini / AP)

Angeklagter schien erleichtert
Combs selbst nahm das Urteil im Beisein seiner Mutter und seiner Schwester im Gerichtssaal entgegen. Nach der Verkündung schlug er laut Berichten von US-Medien die Hände zusammen, legte sie dann kurz über sein Gesicht und reckte seine Faust in die Luft. Dann lächelte er, schüttelte einem seiner Anwälte die Hand, blickte zu seiner Familie, legte dann seine Hände dankend zusammen und bedankte sich flüsternd bei den Geschworenen.

Plädierte auf nicht schuldig
Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte dem Rapper vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Er habe ein „kriminelles Unternehmen“ mit Helfern geführt. Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet.

Combs hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen und auf nicht schuldig plädiert. Er hatte lediglich häusliche Gewalt eingeräumt.

Das Verfahren weckte durchaus Erinnerungen an ähnliche Prozesse gegen Ex-Superstars in den vergangenen Jahren – unter anderem gegen den Musiker R. Kelly, den Comedian Bill Cosby oder den Produzenten Harvey Weinstein, der die weltweite MeToo-Bewegung ausgelöst hatte.

P. Diddy

Der 1969 im New Yorker Stadtteil Harlem geborene Sean Combs gehört mit Hits wie „I‘ll Be Missing You“ und „Bad Boy For Life“ in den letzten Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt.

Combs gründete auch ein eigenes Label und war mit einer Modemarke erfolgreich. Der Musiker war dreimal verheiratet und hat sieben Kinder.

Zahlreiche weitere Anschuldigungen gegen Combs
Neben der Anklage der New Yorker Staatsanwaltschaft gibt es übrigens auch noch zahlreiche Zivilklagen gegen Combs. Unter anderem vertritt eine Anwaltskanzlei in Texas eigenen Angaben zufolge rund 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.

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