Ein Tiroler Gastronom hat Umsätze aus Onlinebestellungen verschwiegen und auf diesem Weg satte 230.000 Euro an Steuern hinterzogen. Auf die Schliche gekommen war man dem Verdächtigen, weil Verkaufsplattformen verpflichtet sind, automatisch ihre Umsatzdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Jetzt wird es für den Verdächtigen richtig teuer.
Seit Anfang 2020 müssen Plattformbetreiber, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Österreich ermöglichen, detaillierte Informationen zu den erzielten Umsätzen aufzeichnen und an die Behörden melden. Dazu gehören etwa die Identität des Verkäufers, seine Bankverbindung, die Höhe der Umsätze sowie eine Beschreibung der gehandelten Waren. Genau das führte nun dazu, dass der mutmaßliche Steuerbetrüger ertappt wurde.
Finanzamt bemerkte Unregelmäßigkeiten
Der 40-Jährige hatte die Umsätze aus Bestellungen von Kunden über Onlineplattformen für Speisen und Getränke nicht angegeben, teilte das Finanzministerium am Sonntag in einer Aussendung mit. Dank der übermittelten Plattformdaten wurde das Finanzamt aber auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam, eine Betriebsprüfung wurde veranlasst.
Unter dem Druck des Wissens um das Vorhandensein der Daten erstattete der Unternehmer vor Prüfungsbeginn Selbstanzeige
Das Finanzministerium
Dem Verdächtigen wurde die Sache schließlich zu heiß. „Unter dem Druck des Wissens um das Vorhandensein der Daten erstattete der Unternehmer vor Prüfungsbeginn Selbstanzeige“, so das Finanzministerium.
Jetzt 286.000 Euro vorgeschrieben
Den Wirt erwartet nun eine saftige Geldstrafe: Die hinterzogenen und nachzuzahlenden Steuern wurden um 20 Prozent erhöht, inklusive Säumniszuschläge und Zinsen wurden dem Unternehmer rund 286.000 Euro vorgeschrieben.
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