Es war wohl einer der ungewöhnlichsten Prozesse in Oberösterreich – dreimal musste sich eine inzwischen 33-jährige Innviertlerin wegen Mordversuchs vor Geschworenensenaten in Ried verantworten, weil zwei Urteile nicht hielten. Das letzte hielt jetzt und es war dafür eine kurze Verhandlung.
Über das Delikt musste nicht mehr verhandelt werden, der Oberste Gerichtshof hatte schon entschieden, dass es versuchter Mord war, als die heute 33-Jährige ihrem damaligen Ehemann im Schlaf eine Klinge über den Hals zog und ihn schwer verletzte. Dass er überlebte, war Glück.
„Sowas hab´ ich noch nie erlebt“
Es ging also nur noch um die Strafhöhe. Anwalt Andreas Mauhart wollte, dass es „deutlich unter die 14 Jahre geht, die beim zweiten Mal ausgesprochen worden waren“. Bei der dritten Verhandlung waren es bekanntlich 15 Jahre geworden. Als Hauptgrund für die Reduktion gab er an, dass seine Mandantin nun 32 Monate in U-Haft war, isoliert, völliges Kommunikationsverbot mit Kindern und anderen Familienmitgliedern. „Sowas hab´ ich noch nie erlebt“, verlangte der Anwalt, dass diese mildernd angerechnet wird.
Kurzer Rückblick
Warum alles so lange dauerte: Der erste Prozess war von den Berufsrichtern gekippt worden, nachdem die Geschworenen nicht wegen Mordversuchs geurteilt hatten, die Richter hielt dies für einen „Irrtum“. Der zweite Prozess war wegen Nichtigkeit gekippt worden, da ein für die Verteidigung wichtiger Zeuge nicht geladen wurde. Und beim dritten Prozess gab´s dann 15 Jahre – das war der Verurteilten zu hoch.
Ein Grund kam weg, einer dazu
Am Oberlandesgericht Linz folgte der Richtersenat den Argumenten der Verteidigung nicht, vor allem sei die „überüberüberlange Verhandlungsdauer“, wie Mauhart sagte, schon mildernd gewertet worden. Außerdem habe es keine Zeiten gegeben, „in denen die Behörde untätig gewesen war“. Das Nachtatverhalten, die Mutter hatte ihre damals 13-jährige Tochter bezichtigt, wurde dafür als Erschwerungsgrund gestrichen, dafür die Verwendung einer Waffe als erschwerend hinzugefügt. Damit bleibt´s bei den 15 Jahren und 3000 Euro Teilschmerzengeld.
Verlegung in Frauengefängnis
Es gab seitens der 33-Jährigen, die alles Ausführungen ihrem Anwalt überlassen hatte, keine große emotionale Regung, als sie den Gerichtssaal verließ. Ihr einziger Trost: In zwei Tagen darf sie die U-Haft verlassen und wird ins Frauengefängnis Schwarzau in Niederösterreich verlegt.
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