Mordversuchs-Prozess

Richter setzten Urteilsspruch der Geschworenen aus

Oberösterreich
04.05.2023 19:20

Sie soll dem schlafenden Familienvater mit einem Messer in die Kehle geschnitten haben, doch die Angeklagte (32) beschuldigte überraschend ihre 13-jährige Tochter. Die Geschworenen wollten die Tschechin aber mehrheitlich nicht wegen versuchten Mordes, sondern nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilen. Dieses Urteil wurde von den Berufsrichtern daraufhin ausgesetzt. Ein neuer Prozess ist nun nötig. Die Angeklagte bleibt jedoch in U-Haft.

Wüste Szenen sollen sich am Abend des 2. August in St. Florian am Inn abgespielt haben. Eine gebürtige Tschechin (32) soll ihrem Ehemann eine höhere Dosis ihrer Antidepressiva ins Gulasch gemischt und ihn damit betäubt haben. Als der 40-Jährige auf der Couch einschlief, soll sie mit einem scharfen Küchenmesser versucht haben, ihm die Kehle durchzuschneiden. Der Mann wachte zum Glück dabei auf und schrie um Hilfe.

Ehemann überlebte die Attacke
Er drückte mit einem Tuch auf die blutende Wunde am Hals und rief seiner Tochter (13) zu, die Rettung zu rufen. Im Krankenhaus Passau wurde er notoperiert und überlebte die lebensgefährliche Attacke. Die Folge: Die Tschechin wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. Im Laufe des auf mehrere Tage anberaumten Prozesses im Landesgericht Ried/I. behauptete sie plötzlich, die Tochter hätte dem Vater den Schnitt zugefügt.

„Notorische Lügnerin“
Laut einem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner ist die 32-Jährige zurechnungsfähig, leidet aber unter einer Bindungsstörung und fordere ständig Aufmerksamkeit und Anerkennung: „Sie denkt nur an ihren Vorteil und versucht stets, das Beste für sich herauszuholen.“ Laut der Staatsanwältin sei die Angeklagte eine notorische Lügnerin, die - nur um ihre Haut zu retten - sogar die eigene Tochter opfere. Verteidiger Andreas Mauhart behauptete hingegen, dass seine Mandantin die Tat sicher nicht verübt habe.

Geschworenen-Irrtum
Das Urteil der Geschworenen fiel daraufhin überraschend aus. Mit 6:2 Stimmen sprachen sie die Tschechin vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Stattdessen sahen sie mit 7:1 Stimmen nur eine schwere Körperverletzung. Die Berufsrichter setzten daraufhin das Urteil aus, weil ihrer Meinung nach die Geschworenen geirrt hatten. Der Prozess muss nun in einem anderen Gerichtssprengel wiederholt werden. Die Angeklagte bleibt jedoch weiter in U-Haft.

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