Kein sauberes Früchtchen, sondern vielmehr richtig vergammeltes Obst dürfte jener 20-Jährige sein, der seine erst 17-jährige Freundin an bis zu hundert Freier verkauft haben soll. Doch nicht der einzige Sündenfall des jungen Beschuldigten. Er soll auch an zumindest 18 Einbrüchen, großteils in Schulen, beteiligt gewesen sein.
„Es war ein Fehler, und ich will es in Zukunft besser machen“, meinte ein 20-jähriger Angeklagter am vergangenen Donnerstag nach seiner Verurteilung zum Richter am Landesgericht Wels. Er soll seine damals erst 17-jährige Freundin rund ein Jahr lang über eine Handy-App an bis zu 100 verschiedene ältere Freier angeboten haben, obwohl sie das nicht wollte.
Zwei Jahre Haft
Den dafür erhaltenen Schandlohn von rund 300.000 Euro habe er aber immer einkassiert und beim Fortgehen, für Reisen und für teure Autos ausgegeben. „Prostitution Minderjähriger und Zuhälterei“ heißt das im Strafrecht – dafür wurde er nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon unbedingt.
Nicht das einzige Delikt
Seinen eingangs erwähnten Vorsatz sollte er sich auch dringend zu Herzen nehmen, denn die aktuelle Verurteilung ist nicht das einzige Delikt, mit dem der Beschäftigungslose konfrontiert ist. Schon seit 1. Jänner saß er in Untersuchungshaft, weil er verdächtigt wird, an zumindest 18 Einbrüchen – großteils in Bildungseinrichtungen – beteiligt gewesen zu sein.
Tatzeitraum war laut Staatsanwaltschaft Wels vom Dezember 2024 bis zum Jänner 2025. Ermittelt wird wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch. Damit ist aber die Liste an Vergehen bislang nicht komplett, denn vor seiner Bekanntschaft mit dem Richter wurden zwei Verfahren bereits diversionell erledigt.
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