Ein erst 20-Jähriger musste sich am Landesgericht Wels wegen des Verdachts der Förderung der Prostitution Minderjähriger und Zuhälterei verantworten. Er soll seine damals erst 17-jährige Freundin für „Schäferstündchen“ vermittelt haben – den Schandlohn habe er selbst eingesteckt und verprasst.
In schwarzer Hose und weißem Hemd betritt der milchgesichtige Beschuldigte am Donnerstag den Schwurgerichtssaal am Landesgericht Wels. Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, wird es ruhig im Raum. Angeklagter und Opfer sollen sich 2021 kennengelernt haben. Während sie Zuneigung für den 20-Jährigen empfunden hätte, wäre die Beziehung seinerseits platonisch gewesen.
App auf Handy entdeckt
Aus unbekannten Gründen bekam der Angeklagte das Handy der damals 17-Jährigen in die Finger und entdeckte darauf die App „My Sugar Daddy“. Online wirbt die Plattform damit, dass sich dort „attraktive junge Frauen und erfolgreiche und stilvolle Männer treffen, um zusammen die schönen und luxuriösen Seiten des Lebens zu genießen.“
Geschäftsmodell entwickelt
Der 20-Jährige soll ein „Geschäftsmodell“ gewittert haben und fortan die Minderjährige von Mai 2022 bis April 2023 als Prostituierte angeboten bzw. vermittelt haben. Der Staatsanwalt spricht in der Anklage von „zwei- bis dreimal pro Woche, teilweise mehrmals am Tag und etwa 50 bis 100 verschiedenen Männern.“
Bis zu 1500 pro Treffen
Pro Treffen sollen die „Sugar Daddys“ zwischen 200 und 1500 bezahlt haben. Das Geld habe der 20-Jährige zu 100 Prozent einkassiert, auch teure Geschenke, wie Handtaschen, hätte er der 17-Jährigen abgenommen und weiterverkauft. Die Gesamteinnahmen dürften bei 300.000 Euro liegen. „Das Geld wollte ich für eine gemeinsame Zukunft sparen“, so seine Aussage. In Wirklichkeit hätte er es beim Fortgehen und für Autos ausgegeben.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Nach der Anklageverlesung wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgeführt, auch die über Video eingespielte kontradiktorische Einvernahme des Opfers findet hinter verschlossenen Türen statt. Nur so viel ist bekannt: Sie soll schon nach dem ersten Treffen geäußert haben, dass sie das nicht will.
Zwei Jahren Haft
Zu den Schlussplädoyers werden die Zuhörer dann wieder in den Saal gelassen und nach kurzer Beratungszeit fällen Schöffen und Richter folgendes – nicht rechtskräftiges – Urteil: Der 20-Jährige wird zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Mildernd sei das junge Alter und seine Unbescholtenheit gewertet worden. Erschwerend hingegen der lange Tatzeitraum. Von seiner Reue konnte der junge Mann das Gericht nicht so recht überzeugen: „Ihre Einsicht ist nicht überwältigend glaubwürdig. Sie haben nie gesagt, dass ihnen das Opfer leidtut“, so der Richter abschließend.
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