Haftstrafe für Steirer

Hund wollte Herrchen schützen und wurde verprügelt

Steiermark
30.01.2025 06:03

Der Hund eines Bekannten hatte einen Steirer in die Hand geschnappt. Als sein eigener Hund ihn daraufhin verteidigte, hat der Mann den Vierbeiner brutal nieder geprügelt. Für diese Tierquälerei wurde der mehrfach vorbestrafte Steirer nun verurteilt.

Eine junge Frau, die mit ihrem kleinen Hund spazieren ging, war Augenzeugin der Prügel und ging zur Polizei. „Sie war von den Geschehnissen sehr belastet und völlig aufgelöst“, vermerkte auch die Polizei in ihrem Bericht.

Am Landesgericht Leoben wurde der Angeklagte dann wegen Tierquälerei zu einem Jahr teilbedingter Haft (drei Monate muss er ins Gefängnis) verurteilt. Dagegen hat der Steirer sofort berufen.

„Er musste deeskalieren“
Am Mittwoch wurde am Oberlandesgericht Graz in der Causa verhandelt. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant handeln hätte müssen: „Sein Hund hat ihn verteidigt, aber er musste deeskalieren, die Hunde auseinanderbringen.“ Der Vorwurf sei schon massiv. Die Tierquälerei setze ja ein Quälen, eine rohe Misshandlung voraus. „Das war es nicht. Mein Mandant geht mit seinem Hund gut und liebevoll um.“

Der Oberstaatsanwalt sah das anders: „Es lag kein Angriff des anderen Hundes vor, als der Angeklagte ihm mit der Faust auf den Kopf schlug.“ – „Ich habe ihn nicht geschlagen“, beteuerte hingegen der Hundebesitzer. „Ich habe nur geschaut, dass ich die Hunde auseinanderbringe.“ Mit der Bissverletzung am Handgelenk hätte er ihn zudem gar nicht schlagen können.

„Zeugin war erschüttert“
Der Richtersenat sah nach Beratung keinen Grund, am Ersturteil etwas zu ändern. „Sie haben mehrfach auf den Hund eingeschlagen, auch danach, als er am Boden lag. Die Zeugin ist so erschüttert gewesen, dass sie zur Polizei ging“, begründete die Vorsitzende Richterin Sandra Berzkovics die Entscheidung. Dazu käme das belastete Vorleben mit zwölf teils einschlägigen Verurteilungen. „Obwohl Sie den Vollzug schon gespürt haben, hat Sie das nicht abgehalten.“

Somit sind die zwölf Monate Haft, drei davon unbedingt, rechtskräftig. Der Vierbeiner hat seinem Herrchen die Prügel aber offenbar verziehen, denn er wartete mit einem Bekannten schwanzwedelnd vor dem Gericht ...

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