Wie gefährlich es für Kinder im Netz werden kann, zeigt ein erschütternder Fall, der am Mittwoch in Wien verhandelt wird. Ein 33-jähriger Wiener brachte eine Achtjährige dazu, ihm zahlreiche intime Bilder und Videos zu schicken. Was der Angeklagte im Gericht erzählt, ist abstoßend. Verwunderlich: Der Akademiker kam zu seinem Prozess auf freiem Fuß. Am Ende setzte es aber doch eine unbedingte Haftstrafe.
Es ist schwer zu ertragen, was am Mittwoch im Wiener Landesgericht zu hören ist. In Saal 201 nimmt ein 33-jähriger Akademiker vor der Richterin Platz. Er hat im Mai zehn Tage lang mit einem achtjährigen Mädchen in Wien gechattet: „Sie hat mich auf SnapChat geadded“, gibt er an. Er habe sich als 19-jähriger „Sam“ ausgegeben, das Kind habe ihm rasch sein richtiges Alter verraten. Was den Mann nicht davon abhielt, die Achtjährige dazu zu bringen, ihm Bilder und Videos von sexuellen Handlungen zu schicken. Auch er schickte ihr Bilder und Videos.
Bruder bemerkte die Chats
Mehrere hundert Nachrichten haben die Volksschülerin und der 33-Jährige im Mai 2024 ausgetauscht. Weil dies der ältere Bruder bemerkte, flog der Mann auf. Die Mutter kontaktierte sofort die Polizei. Unfassbar: Der Missbrauchstäter wurde nicht festgenommen. Er kam nicht in U-Haft.
Vor Gericht bekennt sich der Wiener „schuldig“, aber was er von sich gibt, hat mit einem Schuldeingeständnis nichts zu tun. „Sie hat mir leidgetan, sie war einsam und oft stundenlang alleine zu Hause“, behauptet er und sagt zudem: „Es ist von ihr selbst gekommen. Sie hat mir freiwillig solche Sachen geschickt. Also 50:50.“
Täter verstrickt sich in Widersprüche
Die Gesichter im Saal erstarren. Der Angeklagte verstrickt sich in Widersprüche. Einerseits will er unter Drogen und Alkoholeinfluss gestanden sein, zudem Stimmen gehört haben. Andererseits erinnert er sich im Detail an jene Nachrichten, in denen es nicht um sexuelle Handlungen ging. „Ich hab kein Problem, hab keine Krankheit. Ich steh auf Frauen, die so alt sind wie ich oder älter.“ – Dem widerspricht der beisitzende Richter: „Sie verwechseln eine Achtjährige mit einer Erwachsenen. Das nennt man Pädophilie.“
Zwei Jahre und vier Monate Haft
Beim Beweisverfahren wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil des Schöffengerichts fällt rasch: 28 Monate Haft! „Sie haben aktiv einen Beziehungsaufbau mit dem Mädchen betrieben. Da ist mit Sicherheit nichts von ihr selbst gekommen!“, stellt Richterin Danja Petschniker klar.
Die unbedingte Haft sei aus generalpräventiven Gründen erforderlich. In Haft habe der Mann Zeit, über seine Tat nachzudenken. „Wir haben hier alle keinen guten Eindruck von Ihnen“, so Frau Rat, „am meisten tun Sie sich glaub ich selbst leid.“ Der Angeklagte nimmt das Urteil an, er wird demnächst einen Brief zum Haftantritt erhalten. Dem Kind muss er 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
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