Die Geschlechterdiskussion hat nach Graz nun auch in Linz die Kleinsten erreicht: Eltern können bei der Vormerkung ihres Kindes für den Kindergarten neuerdings aus sechs Geschlechtern wählen. „Vier zu viel“, zeigt FP-Gesundheitsstadtrat Michael Raml sein Unverständnis.
„Was soll das?“, versteht FP-Stadtrat Michael Raml die Welt nicht mehr. Und auch viele Linzer Eltern dürften überrascht gewesen sein. Denn wer seinen Wonneproppen für einen Kindergartenplatz vormerken lassen will, hat bei der Frage nach dem Geschlecht neuerdings gleich sechs verschiedene Optionen zur Auswahl.
Sechs Optionen zur Auswahl
Neben männlich und weiblich können Eltern ihren Nachwuchs auch den Geschlechtergruppen „divers“, „inter“ oder „offen“ zuordnen. „Der Kindergarten soll meiner Meinung nach eine Phase der Unbeschwertheit sein und nicht eine, in der Kinder mit komplexen gesellschaftlichen Fragen belastet werden“, meint Raml. Die für die Kindergärten zuständige Referentin Karin Hörzing versteht die Aufregung nicht. „Das ist kein Linzer Phänomen oder etwas Linz-Spezifisches. Es geht um eine gesetzliche Vorgabe im zentralen Melderegister.“
Höchstgericht hat 2018 entschieden
Am 15. Juni 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass „intersexuelle Personen ein Recht auf individuelle Geschlechtsidentität und eine ihrer Geschlechtlichkeit“ entsprechende Eintragung haben.
Im Lichte des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens bestehe keine Verpflichtung, behördliche Geschlechtseintragungen auf die binäre Mann-Frau-Alternative „starr“ zu beschränken. Vielmehr sei „der Begriff des Geschlechts so allgemein“, dass er auch alternative Geschlechtsidentitäten mit einschließt, befand das Höchstgericht.
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